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Neue Gutachten im Tötungsfall von Langenzersdorf

Im Fall eines im August getöteten 29-jährigen Wieners weist ein Gutachten beim 18-jährigen Tatverdächtigen eine MDMA-Intoxikation nach. Auch Alkohol soll eine Rolle gespielt haben. Das psychiatrische Gutachten steht noch aus.

Neue Gutachten im Tötungsfall von Langenzersdorf
Foto: KURIER

Im Tötungsfall von Langenzersdorf in Niederösterreich liegen der Staatsanwaltschaft Korneuburg neue Erkenntnisse vor. Bei dem 18-Jährigen, der im August einen 29-jährigen Wiener getötet haben soll, wurde laut Staatsanwaltschaft eine Intoxikation mit MDMA festgestellt. Zusätzlich soll Alkohol im Körper des Tatverdächtigen nachgewiesen worden sein beziehungsweise auf ihn eingewirkt haben. Wann der Alkohol konsumiert wurde, ist nach Angaben der Ermittlungsbehörden noch Gegenstand der Untersuchungen.

Ein psychiatrisches Gutachten liegt bislang noch nicht vor. Damit ist die Begutachtung des Tatverdächtigen noch nicht abgeschlossen. Welche Bedeutung die festgestellte MDMA-Intoxikation und die mögliche Alkoholisierung für den weiteren Verlauf des Verfahrens haben, lässt sich daher derzeit nicht abschließend beurteilen.

Die Obduktion des Opfers ergab, dass der 29-Jährige an einer komprimierenden Gewalteinwirkung auf den Hals starb. Als Todesursache wurde damit ein Würgen festgestellt. Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Tat wurden in den vorliegenden Informationen nicht genannt.

Die Ermittler prüfen weiterhin, ob die Tat mit der vom Tatverdächtigen vermuteten homosexuellen Orientierung des Opfers in Zusammenhang stehen könnte. Ein entsprechendes Motiv wird damit nach wie vor untersucht, ist aber noch nicht abschließend geklärt. Ob sich dieser Verdacht erhärtet, sollen die weiteren Ermittlungen und Gutachten zeigen.

Nach den bisherigen Angaben hatte der 18-Jährige den 29-jährigen Mann über den Nachrichtendienst Snapchat kontaktiert. Im Anschluss kam es zu der Tat in Langenzersdorf. Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.

Die neuen Untersuchungsergebnisse ergänzen damit den bisherigen Ermittlungsstand, beantworten aber noch nicht alle offenen Fragen. Neben der noch ausstehenden psychiatrischen Begutachtung ist insbesondere die zeitliche Einordnung des Alkoholkonsums ungeklärt. Auch die Prüfung eines möglichen Zusammenhangs mit der vermuteten sexuellen Orientierung des Opfers dauert an.

Für den 18-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Der Fall wird als Tötungsdelikt untersucht; zugleich wird geprüft, ob ein mögliches vorurteilsbezogenes Motiv eine Rolle gespielt haben könnte.

Quelle: KURIER ↗