Zwei Anwohner des Frankfurter Flughafens sind an Malaria erkrankt. Das berichtet die österreichische Zeitung Der Standard. Damit sind neben Beschäftigten des Flughafens auch Menschen aus dem Umfeld des Airports betroffen.
Zuvor hatte es bereits mehrere Todes- und Krankheitsfälle unter Mitarbeitern gegeben. Die aktuellen Erkrankungen der beiden Anwohner stehen damit in einem Zusammenhang, der weiter beobachtet werden muss. Nähere Angaben zu ihrem Gesundheitszustand liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor.
Als mögliche Ursache kommen infizierte Mücken infrage, die per Flugzeug nach Deutschland gelangt sein könnten. Malaria wird durch bestimmte Mücken übertragen. Ob die beiden Anwohner tatsächlich durch auf diesem Weg eingeschleppte Insekten infiziert wurden, ist nach den vorliegenden Angaben jedoch nicht geklärt.
Der Frankfurter Flughafen liegt in Hessen. Die Erkrankungen von Anwohnern erweitern den Kreis der Betroffenen über die Beschäftigten des Airports hinaus. Zugleich lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht ableiten, ob es sich um eine örtlich begrenzte Übertragung oder um voneinander unabhängige Infektionen handelt.
Malaria ist in Deutschland nicht grundsätzlich heimisch. Erkrankungen können jedoch nach Reisen in betroffene Regionen auftreten. Im vorliegenden Fall wird als mögliche Erklärung eine Übertragung durch infizierte Mücken genannt, die mit Flugzeugen nach Deutschland gelangt sein könnten. Eine Bestätigung dieser Vermutung liegt nicht vor.
Wie viele Beschäftigte von den zuvor genannten Krankheitsfällen betroffen waren und wie viele Todesfälle es gegeben hat, wird in den vorliegenden Informationen nicht näher ausgeführt. Auch zu den Zeitpunkten der Erkrankungen der Mitarbeiter und der beiden Anwohner liegen keine weiteren Angaben vor.
Die neuen Fälle werfen damit Fragen nach dem möglichen Ursprung der Infektionen und nach der weiteren Entwicklung auf. Nach derzeitiger Informationslage handelt es sich um einen Vorfall im Umfeld des Frankfurter Flughafens, dessen Ursache noch nicht abschließend feststeht.