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Rechnungshof beanstandet Besetzungen in Burgenlands Landesunternehmen

Eine Prüfung von 52 Unternehmen der burgenländischen Landesholding zeigt Mängel bei Ausschreibungen, Eignungsprüfungen, Verträgen und Vergütungen. Die Landesholding weist einzelne rechtliche Bewertungen zurück.

Rechnungshof beanstandet Besetzungen in Burgenlands Landesunternehmen
Foto: KURIER

Der Burgenländische Landesrechnungshof hat bei der Prüfung von Unternehmen der Landesholding mehrere Mängel festgestellt. Untersucht wurden 52 von insgesamt 101 Unternehmen. Der Prüfzeitraum erstreckte sich von Jänner 2021 bis März 2025. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Besetzung von Geschäftsführungsstellen, Eignungsprüfungen, Vertragsregelungen und Vergütungen.

Nach den Angaben des Rechnungshofs wurden in 68 Prozent der geprüften Unternehmen Geschäftsführungsstellen entweder überhaupt nicht oder nur teilweise ausgeschrieben. Damit war die Ausschreibungspraxis ein wesentlicher Kritikpunkt des Berichts. Die Prüfung bezog sich auf Unternehmen der burgenländischen Landesholding.

Beanstandet wurden außerdem Abläufe im Zusammenhang mit der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern sowie Regelungen in Geschäftsführungsverträgen. Zu den konkreten Einzelfällen und den jeweiligen Unternehmen enthält die vorliegende Zusammenfassung keine weiteren Angaben.

Auch die Höhe einzelner Vergütungen wird in dem Bericht thematisiert. Zwei Geschäftsführer erhielten demnach einschließlich der zulässigen Prämien ein Bruttojahresgehalt von mehr als 300.000 Euro. Die Namen der beiden Geschäftsführer nennt der Bericht nicht. Angaben dazu, bei welchen Unternehmen sie tätig sind, liegen in den vorliegenden Informationen ebenfalls nicht vor.

Die Landesholding widerspricht der rechtlichen Bewertung des Rechnungshofs bei interimistischen und unentgeltlichen Bestellungen von Mitarbeitern. Dabei geht es um die vorübergehende beziehungsweise unentgeltliche Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen durch eigene Beschäftigte. Die Landesholding bewertet diese Vorgänge rechtlich anders als der Rechnungshof.

Zu anderen Empfehlungen des Rechnungshofs signalisiert die Landesholding den vorliegenden Angaben zufolge Prüfbereitschaft. Diese Empfehlungen sollen geprüft und Verbesserungen umgesetzt werden. Welche konkreten Maßnahmen vorgesehen sind oder in welchem Zeitrahmen sie erfolgen sollen, wird in der Zusammenfassung nicht näher ausgeführt.

Der Prüfbericht betrifft damit sowohl formale Verfahren bei der Besetzung von Leitungsfunktionen als auch Fragen der vertraglichen Gestaltung und der Vergütung. Die Feststellungen beziehen sich auf die geprüften Unternehmen und den Zeitraum von Anfang 2021 bis Ende März 2025. Eine Bewertung aller 101 Unternehmen der Landesholding ist daraus nicht abzuleiten, da der Rechnungshof 52 Unternehmen untersucht hat.

Der Bericht liefert nach den vorliegenden Informationen keine Namensnennung der betroffenen Geschäftsführer. Im Zentrum der Kritik stehen vielmehr die festgestellten Abweichungen bei Ausschreibungen und weiteren Prüf- und Vertragsabläufen. Die Stellungnahme der Landesholding zeigt zugleich, dass sie nicht jede rechtliche Einschätzung des Rechnungshofs teilt, sich bei anderen Empfehlungen aber mit möglichen Verbesserungen auseinandersetzen will.

Quelle: KURIER ↗