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Rechtsstreit um Wiener „Auszeit-WG“ für unter 14-Jährige

Ein Gutachten des Verfassungsdienstes stellt die rechtliche Grundlage der Wiener „Auszeit-WG“ infrage. Während ein Verfassungsrechtler von Verfassungswidrigkeit spricht, hält die Stadt das Heimaufenthaltsgesetz für ausreichend.

Rechtsstreit um Wiener „Auszeit-WG“ für unter 14-Jährige
Foto: KURIER

Die rechtliche Grundlage der Wiener „Auszeit-WG“ für strafunmündige Intensivtäter steht unter Druck. Nach einem Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt ist das Heimaufenthaltsgesetz nicht geeignet, um Freiheitsbeschränkungen bei unter 14-Jährigen zur Verhinderung weiterer Straftaten zu begründen. Dafür fehle eine ausdrückliche gesetzliche Regelung.

Die Einrichtung war im Juli gestartet. In der „Auszeit-WG“ können Kinder unter 14 Jahren nach den vorliegenden Angaben bis zu drei Monate angehalten werden. Die Maßnahme richtet sich an Minderjährige, die als strafunmündig gelten und wiederholt schwere Straftaten begangen haben sollen.

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer bewertet die derzeitige Praxis als verfassungswidrig. Aus seiner Sicht steht damit die Frage im Raum, ob Freiheitsbeschränkungen in der Einrichtung ausreichend gesetzlich abgesichert sind. Betroffene könnten nach dieser Einschätzung Entschädigungsansprüche geltend machen und den Rechtsweg bis zum Verfassungsgerichtshof beschreiten.

Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe weist die rechtlichen Bedenken zurück. Sie hält das Heimaufenthaltsgesetz demnach für eine geeignete Grundlage für die Unterbringung und die damit verbundenen Einschränkungen. Damit stehen sich derzeit zwei unterschiedliche Bewertungen der geltenden Rechtslage gegenüber.

Der Streit betrifft einen Bereich, in dem der Schutz von Kindern und Jugendlichen mit dem Anspruch verbunden ist, weitere Straftaten zu verhindern. Zugleich unterliegen Eingriffe in die persönliche Freiheit gesetzlichen Anforderungen. Das Gutachten des Verfassungsdienstes stellt nach den vorliegenden Informationen infrage, ob die bestehende Regelung diesen Anforderungen für unter 14-Jährige genügt.

Eine bundesweite gesetzliche Regelung könnte die umstrittene Rechtsgrundlage künftig ersetzen oder präzisieren. Das Justizministerium arbeitet an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Angaben dazu, wann dieser vorgelegt oder beschlossen werden soll, liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor.

Bis zu einer möglichen Neuregelung bleibt die rechtliche Einordnung der Wiener Einrichtung umstritten. Während der Verfassungsrechtler vor einer verfassungswidrigen Praxis warnt und mögliche Ansprüche der Betroffenen sieht, hält die Wiener Kinder- und Jugendhilfe an ihrer Einschätzung fest, dass das Heimaufenthaltsgesetz die notwendige Grundlage bietet. Der weitere Umgang mit der „Auszeit-WG“ hängt damit auch von der geplanten bundesweiten Regelung und einer möglichen gerichtlichen Prüfung ab.

Quelle: KURIER ↗