In Österreich sind in diesem Jahr bereits 18 Frauen getötet worden. Damit wurde die Zahl von 16 Femiziden überschritten, die die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser für das gesamte Vorjahr registriert hatten. Bei den meisten Tötungen bestand nach den vorliegenden Angaben ein Beziehungs- oder familiäres Naheverhältnis zwischen den späteren Opfern und den Tätern.
Die Entwicklung führt erneut zu einer Diskussion über Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor schwerer Gewalt. Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sieht bis 2029 unter anderem den möglichen Einsatz elektronischer Fußfesseln und von GPS-Armbändern für Hochrisikotäter vor. Damit soll die Überwachung von Personen, von denen eine besondere Gefahr ausgeht, technisch unterstützt werden.
Die österreichischen Gewaltschutzzentren bewerten eine Echtzeitüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen als sinnvoll. Dazu zählen nach ihrer Einschätzung eine funktionierende Netzabdeckung sowie die Möglichkeit, bei einem Alarm rasch polizeilich einzuschreiten. Nur wenn technische Signale zuverlässig übermittelt und unmittelbar bearbeitet werden könnten, könne ein solches Instrument einen Beitrag zum Schutz gefährdeter Frauen leisten.
Gleichzeitig warnen die Fachstellen vor einer möglichen Scheinsicherheit. Viele Frauen, die später getötet wurden, hatten zuvor weder eine Anzeige erstattet noch Kontakt zu einer Opferschutzeinrichtung aufgenommen. Eine elektronische Überwachung könne daher nicht alle Gefährdungslagen erfassen. Insbesondere dann, wenn Behörden und Schutzeinrichtungen zuvor keine Kenntnis von einer Bedrohung hätten, sei die Reichweite einer solchen Maßnahme begrenzt.
Nach Einschätzung der Gewaltschutzzentren kann Electronic Monitoring außerdem weder eine notwendige Haft ersetzen noch bestehende Schutzangebote verdrängen. Die elektronische Kontrolle müsse daher als ein mögliches Element innerhalb des Gewaltschutzes betrachtet werden und dürfe nicht als alleinige Antwort auf die hohe Zahl der Tötungen verstanden werden.
Die Debatte verbindet damit zwei Fragen: Einerseits geht es um technische Möglichkeiten zur Kontrolle von Hochrisikotätern, andererseits um die Grenzen eines Systems, das auf bekannte Gefährdungslagen angewiesen ist. Der Nationale Aktionsplan nennt die Maßnahmen als mögliche Schritte bis 2029. Die Fachstellen machen zugleich deutlich, dass ihre Wirksamkeit von den konkreten Bedingungen und vom schnellen Handeln der zuständigen Behörden abhängt.
Die Zahl von 18 getöteten Frauen in diesem Jahr liegt bereits über dem für das gesamte Vorjahr erfassten Wert. Die Angaben unterstreichen damit die anhaltende Bedeutung von Prävention, Schutzangeboten und einer verlässlichen Reaktion auf Gewalt gegen Frauen in Österreich.