Österreich hat die Frist zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht verpasst. Seit 100 Tagen ist der Termin abgelaufen, ohne dass die erforderliche Regelung beschlossen wurde. Ein Gesetzesentwurf von Sozialministerin Klaudia Schumann (SPÖ) liegt weiterhin vor, wartet aber noch auf die Zustimmung von ÖVP und Neos. Eine rasche Einigung zwischen den Regierungsparteien zeichnet sich nach den vorliegenden Informationen bislang nicht ab.
Mit der ausstehenden Umsetzung bleibt Österreich hinter den Vorgaben der Europäischen Union zurück. Die Richtlinie soll mehr Transparenz bei der Entlohnung schaffen. Konkrete Einzelheiten zum weiteren parlamentarischen Verfahren wurden zunächst nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass der Entwurf der Sozialministerin noch nicht die notwendige politische Zustimmung erhalten hat.
Für Österreich könnte die Verzögerung auch auf europäischer Ebene Folgen haben. Die EU-Kommission hält ein Vertragsverletzungsverfahren für möglich. Eine Entscheidung darüber sei allerdings noch nicht getroffen worden, teilte die Kommission nach den vorliegenden Angaben mit. Sie wolle einer Entscheidung nicht vorgreifen. Damit bleibt zunächst offen, ob und wann ein formelles Verfahren gegen Österreich eingeleitet wird.
Ein Vorschlag der Neos, die Umsetzungsfrist mit einem sogenannten „Stop-the-Clock“-Verfahren zu verlängern, wurde unterdessen zurückgewiesen. Die zuständige EU-Kommissarin Hadja Lahbib schloss eine solche Möglichkeit aus. Die Frist kann damit nicht auf diesem Weg nachträglich verlängert werden.
Die politische Debatte fällt in Österreich vor dem Hintergrund einer weiterhin deutlichen geschlechtsspezifischen Lohnlücke aus. Nach Eurostat-Daten für das Jahr 2024 betrug der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern in Österreich 17,6 Prozent. Damit lag Österreich deutlich über dem EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent.
Im europäischen Vergleich wiesen nach den genannten Daten nur Estland und Tschechien eine größere Differenz auf. Die Zahlen unterstreichen damit die besondere Bedeutung, die der Umsetzung der europäischen Vorgaben in Österreich zukommt. Zugleich zeigen sie, dass das Land bei der Einkommensgleichheit vor einer größeren Herausforderung steht als viele andere EU-Mitgliedstaaten.
Auch in anderen Ländern ist die Umsetzung der Richtlinie noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben des Europäischen Gewerkschaftsbunds haben bislang lediglich die Slowakei, Italien und Litauen die Vorgaben fristgerecht in nationales Recht übertragen. Österreich gehört damit zu einer größeren Gruppe von Mitgliedstaaten, die den europäischen Zeitplan nicht eingehalten haben.
Für die österreichische Regierung bleibt somit die politische Einigung über den Gesetzesentwurf der zentrale nächste Schritt. Solange die Zustimmung von ÖVP und Neos aussteht, ist die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie nicht abgeschlossen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit eines Vorgehens der EU-Kommission fort. Wann eine Entscheidung über ein Vertragsverletzungsverfahren getroffen wird, ist derzeit offen.