Die Bundesanwaltschaft geht gegen eine mutmaßliche eritreische Terrorgruppe vor. Anlass sind wiederholte Krawalle im Zusammenhang mit Veranstaltungen mit Eritrea-Bezug. Nach Einschätzung der Ermittler könnte hinter den Ausschreitungen eine terroristische Organisation stehen.
Die Vorwürfe stehen damit im Zusammenhang mit wiederholten Unruhen bei Veranstaltungen, die einen Bezug zu Eritrea haben. Weitere Einzelheiten zu den Ermittlungen oder zu möglichen Beschuldigten wurden in den vorliegenden Informationen nicht genannt.
Bei der Bezeichnung als mutmaßliche Terrorgruppe handelt es sich um eine Einschätzung der Ermittler. Ein gerichtlicher Nachweis für diese Einstufung liegt bislang nicht vor. Damit ist die rechtliche Bewertung des möglichen Zusammenschlusses noch nicht abschließend geklärt.
Die Bundesanwaltschaft befasst sich mit dem Vorgang im Rahmen eines Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfolgungsverfahrens. Ob und gegen wen konkrete Anklagen erhoben werden, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt für mögliche Beschuldigte die Unschuldsvermutung.