Das Europaparlament hat die Immunität des polnischen Europaabgeordneten Grzegorz Braun aufgehoben. Der Entscheidung liegt ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Holocaustleugnung zugrunde. Braun wird in diesem Zusammenhang angeklagt.
Nach Angaben von POLITICO Europe war Braun bereits in einem separaten Verfahren wegen der Leugnung eines Völkermords angeklagt worden. Damit steht der Politiker in mindestens zwei unterschiedlichen Verfahren im Zusammenhang mit Vorwürfen, die sich auf die Leugnung historischer Massenverbrechen beziehen.
Braun wird in der Berichterstattung als polnischer Rechtsextremist bezeichnet. Er ist Mitglied des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten entschieden nun, seine parlamentarische Immunität aufzuheben. Weitere Einzelheiten zur Abstimmung, zum Zeitpunkt der Entscheidung oder zum konkreten Verlauf der Verfahren wurden in den vorliegenden Informationen nicht genannt.
Die Aufhebung der Immunität betrifft ein Verfahren, in dem gegen Braun der Vorwurf der Holocaustleugnung erhoben wird. Über die strafrechtliche Verantwortung des Europaabgeordneten ist damit keine abschließende Aussage verbunden. Die Angaben beschreiben den Stand der Anklage und die Entscheidung des Parlaments, nicht den Ausgang der Verfahren.
Im Mittelpunkt stehen damit sowohl ein parlamentarischer Vorgang auf europäischer Ebene als auch strafrechtliche Vorwürfe in Polen. Das Europaparlament befasste sich mit der Frage, ob Braun seine Immunität behalten soll, und entschied sich dafür, sie aufzuheben. Die Entscheidung ermöglicht den weiteren Umgang mit dem gegen ihn gerichteten Verfahren nach den dafür geltenden rechtlichen Vorgaben.
Die Nachricht wurde von POLITICO Europe veröffentlicht. Konkrete Angaben zu den Tatvorwürfen, zu den zuständigen Gerichten, zu möglichen Terminen oder zu einer Stellungnahme Brauns liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor. Ebenso ist daraus nicht ersichtlich, ob die Verfahren bereits begonnen haben oder wann mit weiteren Entscheidungen gerechnet wird.