Gegen den österreichischen Kabarettisten Günther Paal, bekannt unter dem Namen „Gunkl“, ist Anklage erhoben worden. Die Wiener Staatsanwaltschaft wirft ihm den Verdacht des sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen sowie des Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial vor. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Paal befindet sich auf freiem Fuß.
Nach Angaben der Wiener Staatsanwaltschaft erstattete Paal bereits im Mai Selbstanzeige. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Verdacht eines einmaligen Übergriffs auf ein damals dreijähriges Mädchen. Der mutmaßliche Vorfall soll sich vor rund zwei Jahren ereignet haben. Berichten zufolge handelt es sich bei dem Kind um die Tochter einer Bekannten des Kabarettisten.
Die Angaben beschreiben einen Verdacht, über den noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Weitere Einzelheiten zum mutmaßlichen Geschehen wurden in den vorliegenden Informationen nicht genannt. Damit gilt für Paal weiterhin die Unschuldsvermutung.
Im Zusammenhang mit dem Fall befinden sich zwei Frauen wegen des Verdachts der schweren Erpressung in Untersuchungshaft. Gegen sie wurde ebenfalls Anklage erhoben; auch diese ist nicht rechtskräftig. Nach Angaben der APA soll es sich um die Mutter und die Großmutter des Kindes handeln.
Den Frauen wird vorgeworfen, von Paal eine sechsstellige Geldsumme gefordert zu haben. Als Betrag werden 150.000 Euro kolportiert. Ob und in welcher Form die Forderung erhoben wurde, ist in den vorliegenden Angaben nicht näher ausgeführt. Auch zu den konkreten Vorwürfen gegen die beiden Frauen liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen vor.
Der Fall hat bereits Auswirkungen auf die beruflichen Aktivitäten des 64-Jährigen. Geplante Auftritte von Paal wurden abgesagt. Ob und wann weitere Veranstaltungen stattfinden könnten, wurde nicht mitgeteilt.
Das Verfahren wird von der Wiener Staatsanwaltschaft geführt. Die Anklageerhebung bedeutet in den genannten Fällen keine rechtskräftige Verurteilung. Über die Vorwürfe gegen den Kabarettisten sowie gegen die beiden Frauen muss weiterhin im Rahmen des Verfahrens entschieden werden.