Für kleine Pakete aus Online-Shops werden bei der Einfuhr in die Europäische Union künftig zusätzliche Kosten erwartet. Das Europäische Parlament hat einer Bearbeitungsgebühr für diese Sendungen zugestimmt. Die konkrete Höhe der Gebühr steht allerdings noch nicht fest.
Nach der Zustimmung des Parlaments liegt die Entscheidung über den Betrag bei der Europäischen Kommission. Sie muss die Höhe der Bearbeitungsgebühr noch festlegen. Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung der Abgabe liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor.
Betroffen sind kleine Pakete, die von Online-Shops in die Europäische Union eingeführt werden. Für solche Sendungen soll neben den bereits bestehenden Einfuhrkosten künftig eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr anfallen. Wie sich die Regelung genau auf einzelne Sendungen und deren Empfänger auswirken wird, lässt sich daher derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ist ein weiterer Schritt im europäischen Verfahren erfolgt. Eine verbindliche Aussage über die tatsächliche finanzielle Belastung ist jedoch erst möglich, wenn die Kommission den Betrag festgelegt hat.
Die Regelung betrifft den grenzüberschreitenden Onlinehandel und die Abwicklung kleiner Pakete bei der Einfuhr in die EU. Bis zur Festlegung der Gebühr durch die Kommission bleibt offen, wie hoch die zusätzlichen Kosten ausfallen werden.