Meta ist nach einem Gerichtsurteil für die Verbreitung betrügerischer Werbung auf Instagram und Facebook rechtlich verantwortlich. In den beanstandeten Anzeigen wurden gefälschte Profile eingesetzt. Außerdem nutzten die Werbemittel das Gesicht eines bekannten Finanzexperten, um für dubiose Geldanlagen zu werben.
Das Gericht nahm damit den Betreiber der beiden Plattformen wegen der Fake-Werbung in die Pflicht. Die Entscheidung betrifft Anzeigen, die den Eindruck eines seriösen Angebots erwecken sollten, obwohl sie mit gefälschten Identitäten und dem Bild einer bekannten Person arbeiteten.
Nach der vorliegenden Meldung wird Meta durch das Urteil für die Verbreitung solcher Anzeigen rechtlich verantwortlich gemacht. Damit steht nicht nur das Vorgehen der Urheber der betrügerischen Werbung im Mittelpunkt, sondern auch die Rolle des Plattformbetreibers bei ihrer Veröffentlichung auf Instagram und Facebook.
Weitere Einzelheiten zum zuständigen Gericht, zum konkreten Verfahrensverlauf oder zu möglichen finanziellen Folgen des Urteils liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor. Fest steht nach der Entscheidung jedoch, dass Fake-Werbung für zweifelhafte Geldanlagen nicht ausschließlich denjenigen zugerechnet wird, die sie erstellen oder verbreiten. Das Urteil nimmt auch Meta als Betreiber der genutzten Plattformen in die Verantwortung.