Die EU-Kommission hat ihre Pläne für einen stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien konkretisiert. Kinder unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke künftig nicht mehr nutzen dürfen. Für Jugendliche unter 18 Jahren sind zudem Einschränkungen bestimmter Funktionen vorgesehen. Die Maßnahmen sind bislang geplant und noch kein geltendes EU-Recht.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Kommissarin Henna Virkkunen stellten die Vorhaben am Donnerstag näher vor. Im Mittelpunkt stehen dabei Funktionen sozialer Plattformen, die sich an minderjährige Nutzerinnen und Nutzer richten oder deren Nutzung beeinflussen können.
Nach den vorgestellten Plänen soll die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 13 Jahren künftig grundsätzlich verboten werden. Die Angaben machen keine weiteren Details dazu, wie eine solche Altersgrenze technisch umgesetzt oder kontrolliert werden könnte. Auch ist nicht festgelegt, wann die Regelung in Kraft treten könnte.
Für Jugendliche unter 18 Jahren will die EU-Kommission bestimmte Funktionen sozialer Medien einschränken. Dazu gehört unter anderem ein Ende des sogenannten endlosen Scrollens. Gemeint ist damit die fortlaufende Anzeige neuer Inhalte, durch die Nutzerinnen und Nutzer ohne festes Ende durch Beiträge navigieren können.
Darüber hinaus sollen Nachrichten von fremden Personen eingeschränkt werden. Jugendliche könnten damit künftig weniger oder keinen Kontakt über private Nachrichten zu Menschen erhalten, die ihnen nicht bekannt sind. Welche konkreten Vorgaben für Plattformen daraus entstehen sollen, wurde in den vorliegenden Informationen nicht näher erläutert.
Ein weiterer Bestandteil der Pläne ist der Verzicht auf nächtliche Benachrichtigungen. So sollen Jugendliche außerhalb bestimmter Zeiten nicht durch Hinweise oder Mitteilungen von sozialen Plattformen erreicht werden. Auch zu den genauen Zeiträumen und zur technischen Umsetzung liegen derzeit keine näheren Angaben vor.
Die Kommission begründet mit den Vorhaben nach den vorliegenden Informationen einen stärkeren Schutz Minderjähriger bei der Nutzung sozialer Medien. Die geplanten Altersgrenzen und Funktionseinschränkungen würden unterschiedliche Vorgaben für Kinder und Jugendliche vorsehen: Während Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Medien untersagt werden soll, sollen für Nutzerinnen und Nutzer unter 18 Jahren einzelne Funktionen begrenzt werden.
Noch handelt es sich nicht um verbindliche europäische Vorschriften. Die EU-Kommission hat ihre Pläne lediglich vorgestellt und konkretisiert. Aus den vorliegenden Informationen geht nicht hervor, welche weiteren Schritte für eine rechtliche Umsetzung erforderlich sind oder in welcher Form die Maßnahmen letztlich beschlossen werden könnten.
Damit bleibt zunächst offen, wann und unter welchen Bedingungen die vorgesehenen Einschränkungen gelten würden. Fest steht nach den Angaben der Kommission jedoch die politische Zielrichtung: Kinder sollen soziale Medien künftig erst ab einem bestimmten Alter nutzen dürfen, während Jugendliche bis zur Volljährigkeit vor einzelnen Funktionen der Plattformen stärker geschützt werden sollen.