← Alle Nachrichten

Erste Anzeige wegen Kopftuchverbots in Niederösterreich

Im Bezirk Neunkirchen ist erstmals eine Anzeige wegen eines wiederholten Verstoßes gegen das Kopftuchverbot für Mädchen bis zum 14. Geburtstag eingebracht worden. Nun prüft die Bezirkshauptmannschaft eine Geldstrafe.

Erste Anzeige wegen Kopftuchverbots in Niederösterreich
Foto: KURIER

Im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich ist erstmals eine Anzeige wegen eines wiederholten Verstoßes gegen das gesetzliche Kopftuchverbot für Mädchen bis zum 14. Geburtstag eingebracht worden. Der Fall betrifft eine 13-jährige Schülerin. Nach Angaben des Landes Niederösterreich waren zuvor die gesetzlich vorgesehenen Gespräche mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten geführt worden.

Über die weiteren Schritte entscheidet nun die Bezirkshauptmannschaft. Sie prüft, ob eine Geldstrafe verhängt wird. Das geltende Gesetz sieht für Verstöße einen Strafrahmen von 150 bis 800 Euro vor. Eine Entscheidung über die konkrete Höhe der möglichen Strafe liegt damit noch nicht vor.

Nach Angaben des Landes Niederösterreich befinden sich weitere Fälle in unterschiedlichen Stufen des vorgesehenen Verfahrens. Nähere Angaben zu diesen Fällen wurden in den vorliegenden Informationen nicht gemacht. Die Anzeige im Bezirk Neunkirchen ist demnach der erste Fall in Niederösterreich, in dem nach wiederholtem Verstoß dieser Schritt gesetzt wurde.

Das Kopftuchverbot gilt für Mädchen bis zum 14. Geburtstag. Vor einer Anzeige sind Gespräche mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten vorgesehen. Im nun bekannt gewordenen Fall wurden diese Gespräche bereits geführt.

Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner fordert unterdessen eine deutliche Anhebung der möglichen Strafen. Sie spricht sich für Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro aus. Zur Begründung verweist sie auf den Schutz junger Mädchen. Ob und wann der Strafrahmen geändert wird, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

Zunächst muss die Bezirkshauptmannschaft über die Anzeige und eine mögliche Sanktion entscheiden. Bis dahin steht weder fest, ob eine Geldstrafe verhängt wird, noch wie hoch sie gegebenenfalls ausfallen würde.

Quelle: KURIER ↗