Die österreichische Bundesregierung hat am Freitag das lange erwartete Klimagesetz zur Begutachtung geschickt. Damit beginnt die weitere Prüfung des Gesetzesentwurfs. Am Ziel, Österreich bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu machen, hält die Regierung fest.
Nach Angaben von Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) soll dieses Ziel durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. Dazu zählen die Verringerung der Emissionen, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie der Ausbau der Kreislaufwirtschaft. Weitere Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen wurden in den vorliegenden Informationen nicht genannt.
Ein zentraler Bestandteil der weiteren Klimapolitik soll ein erster „Klimafahrplan“ sein. Dieser soll bis Ende 2027 erarbeitet werden. Welche konkreten Schritte darin festgelegt werden und wie deren Umsetzung ausgestaltet werden soll, geht aus den Angaben zum vorgelegten Gesetz nicht hervor.
Mit der Übermittlung zur Begutachtung liegt der Entwurf nun zur Prüfung vor. Die Bundesregierung verbindet damit weiterhin das langfristige Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040. Der Gesetzesvorschlag umfasst nach den Angaben der Regierung neben der Emissionsreduktion auch Maßnahmen zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft.