Österreichs Bundesländer wollen prüfen, ob die Finanzierung der Pflege künftig auch über den 13. und 14. Pensionsbezug unterstützt werden könnte. Hintergrund sind die stetig steigenden Sozialkosten. Nach den vorliegenden Informationen soll darüber beraten werden, ob ein Zugriff auf Sonderzahlungen von Pensionen möglich wäre.
Im Mittelpunkt der Überlegungen steht neben der allgemeinen Finanzierung der Pflege auch die Situation pflegebedürftiger Menschen, die zu Hause versorgt werden. Nach Einschätzung der Länder könnte die bisherige Ausgestaltung dazu führen, dass diese Form der Betreuung gegenüber anderen Pflegeangeboten benachteiligt wird. Wie eine mögliche Änderung diese Benachteiligung ausgleichen soll, ist bislang nicht näher ausgeführt.
Die Ankündigung bedeutet zunächst, dass die Länder eine Prüfung der Finanzierung anstoßen wollen. Eine konkrete Entscheidung über den Umgang mit dem 13. und 14. Pensionsbezug geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Ebenso liegen noch keine Einzelheiten dazu vor, welche Modelle untersucht werden sollen oder in welchem zeitlichen Rahmen die Gespräche stattfinden könnten.
Mit dem Vorhaben berühren die Bundesländer eine zentrale Frage der österreichischen Sozialpolitik: Wie lassen sich die wachsenden Kosten für Pflege und Betreuung finanzieren, ohne einzelne Formen der Versorgung strukturell zu benachteiligen? Die Länder wollen dabei offenbar auch die Sonderzahlungen von Pensionen in die Debatte einbeziehen. Genauere Angaben zu den finanziellen Auswirkungen oder zu den möglichen Voraussetzungen eines solchen Zugriffs liegen bislang nicht vor.
Damit bleibt zunächst offen, ob aus der Prüfung ein konkreter Vorschlag oder eine gemeinsame Regelung der Länder entstehen wird. Fest steht nach den vorliegenden Informationen lediglich, dass die steigenden Sozialkosten den Anlass für die Überlegungen bilden und die Pflege zu Hause ausdrücklich berücksichtigt werden soll. Das berichteten zuerst die Salzburger Nachrichten.
Kurz zusammengefasst
- Die Bundesländer prüfen wegen steigender Sozialkosten eine Pflegefinanzierung über den 13. und 14. Pensionsbezug
- Pflege zu Hause soll berücksichtigt werden, da sie gegenüber anderen Angeboten benachteiligt sein könnte
- Eine konkrete Entscheidung sowie Details zu Modellen und Zeitrahmen liegen noch nicht vor
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