Die Europäische Kommission will den Anteil europäischer Wertschöpfung bei öffentlichen Aufträgen in der EU stärken. Nach den vorliegenden Plänen sollen Anbieter aus Europa bei staatlichen Ausschreibungen künftig einen größeren Stellenwert erhalten. Damit verbindet die Kommission offenbar industriepolitische Ziele mit Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich ein stärkerer Vorrang für europäische Unternehmen in der öffentlichen Beschaffung praktisch umsetzen lässt. Öffentliche Aufträge könnten demnach künftig nicht mehr ausschließlich nach dem Preis oder anderen bisherigen Vergabekriterien beurteilt werden. Welche konkreten Vorgaben gelten sollen, ist bislang jedoch nicht geklärt.
Besonders chinesische Unternehmen geraten durch das Vorhaben in den Blick. Das gilt auch für chinesische Firmen, die über Tochtergesellschaften innerhalb der Europäischen Union tätig sind. Wie zwischen europäischer Wertschöpfung, dem Sitz eines Unternehmens und seiner tatsächlichen Eigentümerstruktur unterschieden werden soll, bleibt eine zentrale offene Frage.
Die Kommission will mit dem Ansatz offenbar europäischen Anbietern bessere Chancen bei staatlichen Aufträgen eröffnen. Damit könnte die öffentliche Hand stärker darauf achten, wo Produkte und Dienstleistungen hergestellt werden und welcher Anteil der Wertschöpfung in Europa entsteht. Nach den vorliegenden Informationen liegen dazu jedoch noch keine Einzelheiten über konkrete Schwellenwerte, Vergabeverfahren oder betroffene Branchen vor.
Die geplante Ausrichtung würde die Bedeutung öffentlicher Beschaffung für die europäische Wirtschaftspolitik erhöhen. Staatsaufträge könnten dabei nicht nur als Mittel zur Deckung des öffentlichen Bedarfs, sondern auch als Instrument zur Stärkung europäischer Anbieter betrachtet werden. Wie weitreichend die bevorzugte Vergabe ausfallen soll und welche rechtlichen Kriterien dafür gelten, ist derzeit offen.
Der Vorschlag befindet sich damit in einer frühen Phase. Entscheidend wird sein, wie die Kommission das Ziel „Made in Europe“ in nachvollziehbare und einheitlich anwendbare Regeln überführt. Erst dann lässt sich beurteilen, welche Auswirkungen die geplanten Vorgaben auf Unternehmen aus Europa, China und andere Anbieter mit Aktivitäten in der EU haben werden.