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OGH hebt Urteile im österreichischen „Schamanen“-Fall teilweise auf

Der österreichische Oberste Gerichtshof beanstandet die Annahme der Gewerbsmäßigkeit beim schweren Betrug und die Entscheidung über beschlagnahmte Vermögenswerte. Nun müssen die Urteile teilweise neu verhandelt werden.

OGH hebt Urteile im österreichischen „Schamanen“-Fall teilweise auf
Foto: KURIER

Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat die Urteile im sogenannten „Schamanen“-Fall teilweise aufgehoben. Nach den vorliegenden Informationen beanstandete das Höchstgericht sowohl die Annahme der Gewerbsmäßigkeit beim schweren Betrug als auch die Entscheidung über den Verfall sichergestellter Vermögenswerte. Das Verfahren muss deshalb in Teilen neu aufgerollt werden.

In einem zweiten Rechtsgang am zuständigen Straflandesgericht müssen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen erneut geprüft werden. Auch die Höhe der verhängten Strafen ist neu zu bewerten. Die bisher ausgesprochenen Sanktionen sind damit in diesem Umfang nicht endgültig abgeschlossen. Eine vollständige Aufhebung der Urteile liegt nach den vorliegenden Angaben jedoch nicht vor.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein mutmaßlicher Schaden von 1,7 Millionen Euro. Dieser soll zulasten von insgesamt 19 Opfern entstanden sein. Die Ermittlungen und das Verfahren bezogen sich dabei auf den Vorwurf eines schweren Betrugs. Der OGH beanstandete insbesondere, dass die Taten als gewerbsmäßig eingestuft worden waren.

Bei zwei Hausdurchsuchungen hatte die Polizei Vermögenswerte im Gesamtwert von rund zehn Millionen Euro sichergestellt. Darunter befanden sich Bargeld, Schmuck, Uhren und Sammlermünzen. Vermögenswerte im Wert von mehr als sechs Millionen Euro konnten nach den vorliegenden Informationen keiner Person zugeordnet werden. Sie waren deshalb für verfallen erklärt worden.

Auch diese Entscheidung ist von der teilweisen Aufhebung betroffen. Eine Rückgabe der nicht zugeordneten Vermögenswerte an die Familie ist nun möglich. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist damit allerdings noch nicht entschieden. Die Frage des Verfalls muss im weiteren Verfahren erneut beurteilt werden.

Von den bisherigen Urteilen waren mehrere Angehörige betroffen. Die Schwiegertochter der mutmaßlichen Haupttäterin war zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Ex-Mann und ihr Sohn erhielten jeweils drei Jahre Haft, davon jeweils zwei Jahre bedingt. Welche Auswirkungen die Entscheidung des OGH konkret auf diese Strafhöhen hat, soll im zweiten Rechtsgang geklärt werden.

Die mutmaßliche Haupttäterin Mariana M. befindet sich weiterhin auf der Flucht. Die vorliegende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ändert daran nach den bekannten Informationen nichts. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird nun unter anderem davon abhängen, wie das Straflandesgericht die beanstandeten Punkte zur Gewerbsmäßigkeit und zum Verfall bewertet.

Quelle: KURIER ↗