Das Schweizer Parlament hält an der geplanten Abschaffung der Verjährungsfrist für Mord fest. National- und Ständerat sind sich einig, dass Mord in der Schweiz künftig nicht mehr verjähren soll.
Mit ihrer Einigung bestätigen die beiden Parlamentskammern einen früheren Entscheid zur vorgesehenen Änderung des Schweizer Strafrechts. Damit bleibt das Vorhaben bestehen, die bisherige Regelung zur Verjährung bei Mord anzupassen.
Nach der geplanten Neuregelung sollen Mordfälle künftig unabhängig davon verfolgt werden können, wie lange die Tat zurückliegt. Die vorliegenden Informationen enthalten keine weiteren Angaben zum weiteren parlamentarischen Verfahren oder zu einem möglichen Inkrafttreten der Änderung.