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Tödlicher Messerangriff auf Familie: Vater schweigt vor Gericht

In Witten steht ein Familienvater wegen eines tödlichen Messerangriffs auf seine Frau und die Kinder vor Gericht. Der 13-jährige Sohn starb. Die Mutter schilderte ihr Entsetzen, der Angeklagte äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.

Tödlicher Messerangriff auf Familie: Vater schweigt vor Gericht
Foto: n-tv

In Witten steht ein Familienvater wegen eines tödlichen Messerangriffs auf seine Familie vor Gericht. Nach den bisherigen Vorwürfen soll der Mann seine Frau und die gemeinsamen Kinder aus Rache mit einem Messer angegriffen haben. Der 13-jährige Sohn starb infolge der Attacke. Die Anschuldigungen sind bislang nicht rechtskräftig festgestellt.

Der Angriff soll sich im Zusammenhang mit einem geplanten Urlaub an der Nordsee ereignet haben. Aus der geplanten Reise wurde eine tödliche Gewalttat gegen die Familie. Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Geschehens wurden in den vorliegenden Informationen nicht genannt.

Im Prozess schilderte die Mutter ihr Entsetzen über den Angriff. Ihre Aussage gab Einblick in die Folgen der Tat für die Familie. Welche konkreten Angaben sie dabei zu den einzelnen Geschehnissen machte, ist aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich.

Der angeklagte Vater schwieg vor Gericht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Damit liegt von ihm bislang keine öffentliche Erklärung zu den Anschuldigungen vor. Aus seinem Schweigen lassen sich keine Rückschlüsse auf die Tat oder seine mögliche Verantwortung ziehen.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, wie es zu dem Angriff kam und ob sich die gegen den Familienvater erhobenen Vorwürfe bestätigen lassen. Fest steht nach den vorliegenden Angaben, dass der 13-jährige Sohn ums Leben kam und dass die Mutter im Prozess über ihr Entsetzen berichtete. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt noch nicht vor.

Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe gegen ihn dürfen daher nicht als erwiesen dargestellt werden. Der Prozess soll die Umstände des Messerangriffs und die Verantwortung des Angeklagten klären.

Quelle: n-tv ↗