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AirBaltic beantragt Restrukturierung nach US-Insolvenzrecht

Die lettische Fluggesellschaft AirBaltic will sich einer Neuordnung nach US-Insolvenzrecht unterziehen. Der Flugbetrieb soll während des Verfahrens wie bisher fortgesetzt werden.

AirBaltic beantragt Restrukturierung nach US-Insolvenzrecht
Foto: DER STANDARD

Die lettische Fluggesellschaft AirBaltic strebt eine Restrukturierung nach dem US-Insolvenzrecht an. Das Unternehmen will sich damit rechtlichen Schutz für eine Neuordnung sichern. Weitere Einzelheiten zu den Gründen oder zum Ablauf des Verfahrens liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor.

Nach Angaben des Unternehmens soll der Flugbetrieb während der Restrukturierung unverändert weiterlaufen. AirBaltic stellt damit in Aussicht, dass die laufenden Verbindungen zunächst wie bisher bedient werden. Angaben zu möglichen Änderungen im Flugplan, zur Dauer des Verfahrens oder zu den finanziellen Auswirkungen wurden nicht genannt.

Auch für die Kundinnen und Kunden soll die Neuordnung möglichst ohne spürbare Folgen bleiben. Nach derzeitiger Darstellung sind keine unmittelbaren Einschränkungen des Reisebetriebs vorgesehen. Ob sich im weiteren Verlauf Auswirkungen ergeben könnten, ist anhand der vorliegenden Informationen offen.

AirBaltic hat ihren Sitz in Riga und ist die nationale Fluggesellschaft Lettlands. Mit dem geplanten Verfahren soll die finanzielle und organisatorische Neuordnung des Unternehmens unter dem US-Insolvenzrecht ermöglicht werden. Der Flugbetrieb soll dabei nach aktuellem Stand fortgesetzt werden.

Quelle: DER STANDARD ↗