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EU-Kommission schlägt drei Altersstufen für soziale Medien vor

Die EU-Kommission will die Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige künftig nach drei Altersgruppen regeln. Zudem sollen potenziell abhängig machende Funktionen vollständig verboten werden.

EU-Kommission schlägt drei Altersstufen für soziale Medien vor
Foto: tagesschau

Die EU-Kommission plant neue Vorgaben für die Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige. Nach dem Vorschlag sollen Kinder und Jugendliche künftig in drei Altersgruppen eingeteilt werden: unter 13 Jahren, bis 15 Jahre und bis 18 Jahre. Vorgesehen ist die Regelung im sogenannten EU Kids Act.

Mit den unterschiedlichen Altersstufen soll der Zugang Minderjähriger zu sozialen Netzwerken künftig differenzierter geregelt werden. Welche konkreten Anforderungen für die einzelnen Gruppen gelten sollen, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor. Fest steht demnach bislang, dass die Kommission eine Einteilung nach dem Alter vorsieht.

Der Vorschlag bezieht sich nicht nur auf den Zugang zu den Plattformen. Auch die Gestaltung sozialer Netzwerke soll verändert werden. Funktionen, die abhängig machen können, sollen vollständig verboten werden. Damit nimmt die EU-Kommission nach den vorliegenden Angaben sowohl die Nutzung durch Minderjährige als auch bestimmte Elemente der Plattformen selbst in den Blick.

Der Plan ist Teil des EU Kids Act, mit dem der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum geregelt werden soll. Die Kommission hat damit einen Vorschlag für einen europäischen Rahmen vorgelegt, der Altersgruppen und die Ausgestaltung sozialer Netzwerke miteinander verbindet.

Weitere Einzelheiten zu den geplanten Altersgrenzen, zur technischen Umsetzung oder zu möglichen Kontrollen sind in den vorliegenden Informationen nicht genannt. Der Vorschlag der EU-Kommission betrifft nach diesen Angaben sowohl Kinder unter 13 Jahren als auch Jugendliche bis 15 und bis 18 Jahre.

Quelle: tagesschau ↗