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Gerichtsunterlagen bringen KI-Urheberrechtsstreit in den USA unter Druck

Öffentlich gewordene Unterlagen rücken private Aussagen von OpenAI- und Microsoft-Führungskräften in den Mittelpunkt. Die New York Times sieht darin ein Argument gegen die Fair-Use-Verteidigung beim Training von KI-Systemen.

Gerichtsunterlagen bringen KI-Urheberrechtsstreit in den USA unter Druck
Foto: Arab News
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Im Urheberrechtsstreit zwischen Nachrichtenunternehmen sowie OpenAI und Microsoft stehen neue Vorwürfe im Mittelpunkt. Öffentlich gewordene Gerichtsunterlagen enthalten demnach private Äußerungen von Führungskräften beider Unternehmen zu ihren KI-Produkten. Nach Darstellung der Kläger sollen diese Produkte darin als mögliche Ersatzangebote für journalistische Inhalte beschrieben worden sein.

Der Streit wird vor einem Bundesgericht in Manhattan in New York ausgetragen. Die New York Times und weitere Nachrichtenunternehmen wollen die Aussagen als Argument gegen die rechtliche Verteidigung von OpenAI und Microsoft nutzen. Aus ihrer Sicht könnten die Äußerungen darauf hindeuten, dass die Systeme nicht nur unabhängig neue Inhalte erzeugen, sondern journalistische Angebote zumindest teilweise ersetzen sollen.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob das Training von KI-Systemen mit Millionen urheberrechtlich geschützter Zeitungsartikel ohne eine entsprechende Erlaubnis zulässig war. OpenAI und Microsoft berufen sich dabei auf das sogenannte Fair-Use-Prinzip des US-Urheberrechts. Diese Regelung kann die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen erlauben.

Die Unternehmen argumentieren nach den vorliegenden Informationen, die Verarbeitung der Zeitungsartikel für das Training ihrer Systeme sei eine zulässige, transformative Nutzung. Damit stellen sie darauf ab, dass die Inhalte nicht einfach unverändert weiterverbreitet würden, sondern in einem technischen Verfahren zur Entwicklung von KI-Systemen dienten.

Die Nachrichtenunternehmen stellen diese Argumentation infrage. Sie führen die nun bekannt gewordenen Aussagen von Führungskräften als Beleg dafür an, dass der Einsatz der trainierten Systeme in direktem Zusammenhang mit journalistischen Angeboten stehen könne. Die Kläger sehen darin offenbar einen Widerspruch zu der Darstellung, die Nutzung der Artikel diene einem grundlegend veränderten Zweck.

Welche Bedeutung das Gericht den privaten Äußerungen beimisst, ist nach den vorliegenden Informationen noch offen. Ebenso geht aus den Angaben nicht hervor, ob und in welchem Umfang die Aussagen für die weitere Entscheidung im Verfahren ausschlaggebend sein werden. Fest steht jedoch, dass die Unterlagen die Auseinandersetzung über die rechtliche Einordnung des KI-Trainings verschärfen.

Der Fall berührt damit eine grundlegende Frage im Verhältnis zwischen generativer künstlicher Intelligenz und dem Journalismus: Unter welchen Bedingungen dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Presseartikel für die Entwicklung ihrer Systeme verwenden? Während OpenAI und Microsoft auf die transformative Nutzung verweisen, betonen die Nachrichtenunternehmen mögliche Auswirkungen auf journalistische Angebote und deren wirtschaftliche Grundlage.

Die nun öffentlich gewordenen Dokumente erweitern den Streit um eine weitere Ebene. Neben der technischen Verarbeitung der Artikel geht es auch um die interne Einschätzung des möglichen Nutzens und der möglichen Rolle der KI-Produkte. Die Kläger versuchen, diese Einschätzungen in die rechtliche Bewertung der Fair-Use-Argumentation einzubeziehen.

Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichts in Manhattan liegt den vorliegenden Informationen zufolge nicht vor. Der Ausgang des Verfahrens könnte für die weitere rechtliche Bewertung des Trainings generativer KI-Systeme mit geschützten Nachrichteninhalten von Bedeutung sein. Konkrete Folgen lassen sich aus den bislang bekannten Unterlagen jedoch noch nicht ableiten.

Quelle: Arab News ↗