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Kartellamt will Weitergabe des Tankrabatts an Autofahrer beobachten

Das Bundeskartellamt kann Ölkonzerne nach eigenen Angaben nicht zur Weitergabe des geplanten Tankrabatts zwingen. Die Preisentwicklung soll jedoch eng und zeitnah verfolgt werden.

Kartellamt will Weitergabe des Tankrabatts an Autofahrer beobachten
Foto: paulbr75 · Pixabay
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Das Bundeskartellamt will die Preisentwicklung an deutschen Tankstellen im Zusammenhang mit dem geplanten Tankrabatt genau beobachten. Nach Angaben des Präsidenten der Behörde besteht allerdings keine Möglichkeit, die Ölkonzerne unmittelbar dazu zu verpflichten, die staatliche Entlastung vollständig an die Autofahrer weiterzugeben.

Die Bundesregierung bringt den Tankrabatt derzeit auf den Weg. Ziel der Maßnahme ist es, Autofahrer angesichts der hohen Belastungen an den Zapfsäulen zu entlasten. Wie stark diese Entlastung tatsächlich bei den Verbrauchern ankommt, hängt nach Einschätzung des Kartellamts von der Entwicklung der Preise und dem Verhalten der Mineralölunternehmen ab.

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Die Behörde kündigte an, die Preisbewegungen aufmerksam zu verfolgen. Dabei soll insbesondere erkennbar werden, ob die Entlastung in vollem Umfang und zeitnah bei den Kunden an den Tankstellen ankommt. Genauere Angaben dazu, auf welche Weise die Beobachtung erfolgen soll oder welche Konsequenzen bei einer ausbleibenden Weitergabe möglich wären, liegen bislang nicht vor.

Der Präsident des Bundeskartellamts machte zugleich deutlich, dass die staatliche Maßnahme nicht mit einer direkten Anweisung an die Ölkonzerne verbunden werden kann. Die Behörde kann deren Preisgestaltung demnach beobachten, nach den vorliegenden Informationen aber keine vollständige Weitergabe des Tankrabatts erzwingen.

Damit bleibt offen, wie groß der tatsächliche Preisvorteil für Autofahrer ausfallen wird. Entscheidend wird sein, wie sich die Preise nach dem Start der Maßnahme entwickeln und ob die Entlastung bei den Verbrauchern sichtbar wird. Das Bundeskartellamt will diese Entwicklung nach eigenen Angaben schnell und umfassend prüfen.

Die Informationen stammen aus einer Meldung von n-tv.

Kurz zusammengefasst

  • Das Bundeskartellamt will die Preisentwicklung an deutschen Tankstellen nach dem Start des Tankrabatts genau beobachten
  • Die Behörde kann Ölkonzerne nicht verpflichten, die staatliche Entlastung vollständig an Autofahrer weiterzugeben
  • Wie groß der Preisvorteil ausfällt, hängt von der Preisentwicklung und dem Verhalten der Mineralölunternehmen ab
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