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Österreich beschränkt Arbeitszugang für Flüchtlinge im Asylverfahren

Wer in Österreich gegen eine negative Entscheidung im Asylverfahren beruft, soll ab Oktober den Zugang zum Arbeitsmarkt verlieren. Betroffen sind unter anderem ein syrischer IT-Experte und zahlreiche Beschäftigte in der Gastronomie.

Österreich beschränkt Arbeitszugang für Flüchtlinge im Asylverfahren
Foto: AymaneJed · Pixabay
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In Österreich soll der Zugang zum Arbeitsmarkt für bestimmte Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ab Oktober eingeschränkt werden. Betroffen sind nach einem Bericht unter anderem ein syrischer IT-Experte sowie mehrere hundert Beschäftigte in der Gastronomie in Westösterreich. Ausschlaggebend ist demnach eine strenge Umsetzung des EU-Asylpakts.

Die Regelung betrifft Menschen, die gegen eine Entscheidung im Asylverfahren Berufung einlegen. Nach der derzeit vorliegenden Information verlieren sie dadurch den Zugang zu einer Beschäftigung. Für die Betroffenen kann das erhebliche Folgen haben, weil sie ihre bisherige Arbeit nicht fortsetzen dürften. Genauere Angaben zu den rechtlichen Voraussetzungen, zur Dauer der Einschränkung und zu möglichen Ausnahmen liegen bislang nicht vor.

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Als konkreter Fall wird ein syrischer IT-Experte genannt, der ab Oktober nicht mehr arbeiten dürfen soll. Auch in der Gastronomie in Westösterreich sind dem Bericht zufolge zahlreiche Arbeitskräfte betroffen. Von mehreren hundert Personen ist die Rede. Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Verfahren oder zu den Arbeitgebern wurden nicht genannt.

Hintergrund ist die Umsetzung des europäischen Asylpakts in Österreich. Die österreichische Auslegung beziehungsweise Anwendung der neuen Vorgaben wird als besonders streng beschrieben. Welche konkreten Bestimmungen des Pakts den Ausschluss vom Arbeitsmarkt begründen und wie die Regelung administrativ umgesetzt werden soll, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

Die geplante Änderung berührt damit sowohl laufende Asylverfahren als auch Betriebe, die Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus beschäftigen. Ob und in welchem Umfang die Betroffenen ihre Arbeitsplätze verlieren oder lediglich vorübergehend nicht mehr arbeiten dürfen, ist nach derzeitigem Stand nicht näher erläutert. Ebenso fehlen Angaben dazu, ob bereits Übergangsregelungen oder Rechtsmittel gegen die neue Praxis vorgesehen sind.

Das berichtete zuerst die österreichische Tageszeitung DER STANDARD.

Kurz zusammengefasst

  • Ab Oktober verlieren bestimmte Asylsuchende nach einer Berufung offenbar den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Betroffen sind unter anderem ein syrischer IT-Experte und mehrere hundert Beschäftigte in der Gastronomie Westösterreichs
  • Hintergrund ist die besonders strenge Umsetzung des EU-Asylpakts durch Österreich
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