Der Schweizer Ständerat fordert eine deutliche Verschärfung der Kapitalregeln für die UBS. Nach dem Willen der Parlamentskammer sollen die ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank künftig mit 90 Prozent hartem Kernkapital unterlegt werden. Damit würde die UBS für ihre Auslandsbeteiligungen eine wesentlich höhere Eigenkapitalquote vorhalten müssen als bisher vorgesehen.
Die Entscheidung betrifft die regulatorische Behandlung der Auslandsgesellschaften der UBS. Im Mittelpunkt steht dabei sogenanntes hartes Kernkapital, also die besonders belastbare Form von Eigenkapital. Nach dem Beschluss beziehungsweise der Forderung des Ständerats soll dieses Kapital künftig einen Anteil von 90 Prozent der entsprechenden Unterlegung ausmachen.
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23.09.2026Die Schweizer Großbank hatte sich im Vorfeld vehement gegen die Verschärfung gewehrt. Weitere Einzelheiten zu den Argumenten der UBS liegen in der vorliegenden Meldung nicht vor. Ebenso ist daraus nicht ersichtlich, ob die Forderung des Ständerats bereits endgültig in geltendes Recht umgesetzt ist oder noch weitere parlamentarische Schritte erforderlich sind.
Mit der Vorgabe würde der Ständerat die Anforderungen an die UBS im Zusammenhang mit ihren ausländischen Tochtergesellschaften erhöhen. Die Regelung zielt damit auf einen Bereich des Geschäftsmodells, der über die Schweiz hinausreicht. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen die höhere Kapitalunterlegung auf die Bank, ihre internationalen Beteiligungen oder deren Geschäftstätigkeit hätte, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Fest steht, dass die Kapitalausstattung der UBS damit erneut Gegenstand einer parlamentarischen Entscheidung ist. Der Ständerat verbindet die Auslandsbeteiligungen der Bank mit der Forderung nach einer besonders hohen Absicherung durch hartes Eigenkapital. Eine Begründung für die konkrete Schwelle von 90 Prozent wird in der vorliegenden Meldung nicht genannt.
Die Forderung fällt in eine Auseinandersetzung zwischen der Politik und der Großbank über die künftigen regulatorischen Vorgaben. Während der Ständerat auf eine strengere Unterlegung der Auslandstöchter drängt, hatte sich die UBS bereits vor der Entscheidung nachdrücklich gegen diese Vorgabe ausgesprochen. Ob und in welcher Form die Regelung am Ende in Kraft tritt, bleibt auf Grundlage der vorliegenden Informationen offen.
Das berichtete zuerst die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).
Kurz zusammengefasst
- Der Ständerat fordert, dass UBS-Auslandstöchter künftig mit 90 Prozent hartem Kernkapital unterlegt werden
- Die UBS hatte sich im Vorfeld vehement gegen die geplante Verschärfung der Kapitalregeln gewehrt
- Ob die Forderung bereits geltendes Recht ist, bleibt laut vorliegenden Informationen offen
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