Der Bundestag berät über eine Verschärfung des Strafrechts für Fälle, in denen K.-o.-Tropfen bei einer Vergewaltigung oder einem Raub eingesetzt werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dafür künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen werden.
Mit der geplanten Regelung soll der Einsatz der Substanzen bei diesen schweren Delikten strafrechtlich besonders berücksichtigt werden. Die Beratung im Parlament ist ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Ob und in welcher Form die geplante Verschärfung umgesetzt wird, ist damit noch nicht entschieden.
Bundesjustizministerin Hubig setzt nach den vorliegenden Informationen neben einer strengeren Bestrafung auch auf Aufklärung. Damit soll das Bewusstsein für die Gefahren von K.-o.-Tropfen gestärkt werden. Genauere Angaben zu den geplanten Aufklärungsmaßnahmen liegen bislang nicht vor.
K.-o.-Tropfen können dazu führen, dass Betroffene zeitweise nicht mehr handlungsfähig sind oder sich später nicht an das Geschehen erinnern können. Der Gesetzentwurf nimmt den Einsatz solcher Substanzen im Zusammenhang mit Vergewaltigung und Raub in den Blick. Weitere Einzelheiten zu den vorgesehenen gesetzlichen Änderungen sind aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich.
Die Beratung findet im Deutschen Bundestag in Berlin statt. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und mögliche Änderungen am Entwurf liegen bislang keine Angaben vor. Das berichtete zuerst die Tagesschau.
Kurz zusammengefasst
- Der Bundestag berät über schärfere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigung und Raub
- Der Gesetzentwurf sieht dafür künftig mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe vor
- Bundesjustizministerin Hubig setzt neben Bestrafung auf Aufklärung über die Gefahren der Substanzen
Kommentare (0)