Erben von NS-Verfolgten können in den USA offenbar leichter die Rückgabe von Kunstwerken verlangen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft geraubt wurden. Sowohl der Bundesstaat Kalifornien als auch die US-Regierung haben die rechtlichen Voraussetzungen für entsprechende Klagen verbessert. Damit gewinnen zwei neue Verfahren an Aussicht auf Erfolg.
Die Änderungen betreffen Opfer der NS-Verfolgung ebenso wie deren Nachkommen. Sie sollen es erleichtern, Ansprüche auf die Rückgabe von Raubkunst vor US-Gerichten geltend zu machen. Um welche Kunstwerke es in den beiden Verfahren geht und wer jeweils klagt, ist in den vorliegenden Informationen nicht näher ausgeführt.
Raubkunstverfahren sind häufig dadurch erschwert, dass die Enteignungen und Verkäufe Jahrzehnte zurückliegen. Für die Betroffenen und ihre Familien geht es neben der Rückgabe einzelner Werke auch um die rechtliche Anerkennung des erlittenen Unrechts. Die nun beschriebenen Schritte in Kalifornien und auf Bundesebene schaffen nach den vorliegenden Angaben günstigere Bedingungen für solche Auseinandersetzungen.
Die neuen Regelungen bedeuten nicht automatisch, dass die Kunstwerke zurückgegeben werden. Zunächst müssen die jeweiligen Ansprüche in den Verfahren geprüft werden. Genauere Angaben zu den rechtlichen Änderungen, den beteiligten Parteien und dem weiteren Verlauf liegen bislang nicht vor.
Über die Entwicklung berichtete zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Kurz zusammengefasst
- Erben von NS-Verfolgten können in den USA leichter auf die Rückgabe geraubter Kunst klagen
- Kalifornien und die US-Regierung haben die rechtlichen Voraussetzungen für solche Verfahren verbessert
- Die neuen Regelungen führen nicht automatisch zur Rückgabe, da die Ansprüche zunächst geprüft werden müssen
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