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Österreichs Sondersteuer für Stromerzeuger steht verfassungsrechtlich auf der Kippe

Der österreichische Verfassungsgerichtshof prüft die Sondersteuer für Stromerzeuger und äußert erhebliche Bedenken. Sollte die Abgabe fallen, könnte dem Staat ein Millionenbetrag im Budget fehlen.

Österreichs Sondersteuer für Stromerzeuger steht verfassungsrechtlich auf der Kippe
Foto: herbert2512 · Pixabay
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In Österreich gerät die Sondersteuer für Stromerzeuger verfassungsrechtlich unter Druck. Ein Prüfbeschluss des Verfassungsgerichtshofs sorgt in der Regierung für Unruhe, weil die Höchstrichter erhebliche Bedenken gegen die Abgabe erkennen lassen. Sollte die Steuer aufgehoben werden, könnte dies die laufende Budgetsanierung deutlich erschweren.

Im Mittelpunkt steht damit eine Abgabe, die von Stromerzeugern erhoben wird. Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit ihrer rechtlichen Grundlage befasst und in einem Prüfbeschluss seine Bedenken festgehalten. Eine endgültige Entscheidung über den Bestand der Sondersteuer liegt nach den vorliegenden Informationen noch nicht vor.

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Für die österreichische Regierung ist das Verfahren vor allem wegen der möglichen finanziellen Folgen von Bedeutung. Fällt die Abgabe, droht dem Staat ein Millionenloch im Budget. Die erwarteten Einnahmen könnten dann nicht oder nicht in der vorgesehenen Form zur Budgetsanierung beitragen. Genauere Angaben zur Höhe des möglichen Ausfalls liegen bislang nicht vor.

Die verfassungsrechtliche Prüfung erhöht damit den Druck auf die Regierung. Neben der juristischen Frage steht auch die Frage im Raum, wie ein möglicher Einnahmenausfall ausgeglichen werden könnte. Ob die Sondersteuer bestehen bleibt, ist derzeit offen. Das berichtete zuerst DER STANDARD.

Kurz zusammengefasst

  • Der Verfassungsgerichtshof äußert in einem Prüfbeschluss erhebliche Bedenken gegen Österreichs Sondersteuer für Stromerzeuger
  • Eine endgültige Entscheidung über den Bestand der Abgabe liegt bislang noch nicht vor
  • Bei einer Aufhebung könnte dem Staat ein Millionenloch entstehen und die Budgetsanierung erschwert werden
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