Im Gefängnisskandal von Gablingen bei Augsburg hat ein Gericht die Anklagen gegen 13 Justizbeamte zugelassen. Damit müssen sich die beiden ehemaligen Leiterinnen der Haftanstalt sowie weitere Beschäftigte wegen ihrer möglichen Beteiligung an den Vorgängen vor Gericht verantworten.
Nach den vorliegenden Angaben sollen in dem Gefängnis mehr als 100 Häftlinge Opfer von Misshandlungen geworden sein. Die Vorwürfe richten sich damit gegen eine größere Zahl von Beschäftigten der Justizvollzugsanstalt. Welche konkreten Handlungen den einzelnen Angeklagten zur Last gelegt werden, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Mit der Zulassung der Anklagen ist der Weg für ein gerichtliches Verfahren gegen die 13 Justizbeamten frei. Die Entscheidung bedeutet zugleich, dass die Vorwürfe nun vor Gericht geprüft werden. Eine abschließende Bewertung der individuellen Verantwortung liegt damit noch nicht vor.
Der Fall betrifft das Gefängnis in Gablingen nahe Augsburg in Bayern. Zu den weiteren Einzelheiten des Verfahrens, den genauen Tatvorwürfen und einem möglichen Termin für den Prozess liegen bislang keine Angaben vor. Das berichtete zuerst die Süddeutsche Zeitung.
Kurz zusammengefasst
- Ein Gericht ließ die Anklagen gegen 13 Justizbeamte im Gefängnisskandal von Gablingen bei Augsburg zu
- Zwei ehemalige Leiterinnen und weitere Beschäftigte müssen sich wegen möglicher Beteiligung vor Gericht verantworten
- Mehr als 100 Häftlinge sollen Opfer von Misshandlungen geworden sein; individuelle Verantwortungen sind noch ungeklärt
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