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Verfassungsgericht hebt Beugehaft gegen Lina E. auf

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beugehaft gegen Lina E. aufgehoben. Die Linksextremistin kommt nach rund zweieinhalb Monaten vorerst frei, nachdem sie in einem Prozess die Aussage verweigert hatte.

Verfassungsgericht hebt Beugehaft gegen Lina E. auf
Foto: Felix-Mittermeier · Pixabay
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Beugehaft gegen Lina E. aufgehoben. Die Linksextremistin, die wegen der Verweigerung einer Aussage in einem Prozess rund zweieinhalb Monate inhaftiert war, kommt damit zunächst frei. Die Entscheidung erging in Karlsruhe.

Beugehaft kann eingesetzt werden, um eine zur Aussage verpflichtete Person zur Mitwirkung an einem Verfahren zu bewegen. Im Fall von Lina E. blieb die Aussage trotz der Haft aus. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts endet die Maßnahme nun vorerst.

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Welche konkreten Erwägungen das Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor. Ebenso liegen bislang keine genaueren Angaben dazu vor, ob und unter welchen Bedingungen eine erneute Beugehaft in Betracht kommen könnte. Fest steht lediglich, dass das höchste deutsche Gericht die bisherige Haft aufgehoben hat.

Nach Angaben des Anwalts von Lina E. sind weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Fragen zu klären. Damit ist der Fall nach den vorliegenden Informationen nicht in allen rechtlichen Punkten abgeschlossen. Die Aufhebung der Beugehaft betrifft zunächst die konkrete Zwangsmaßnahme wegen der verweigerten Aussage.

Lina E. war in einem Verfahren zur Aussage aufgefordert worden, hatte dies jedoch abgelehnt. Daraufhin saß sie zweieinhalb Monate in Beugehaft. Weitere Einzelheiten zum zugrunde liegenden Prozess, zum Inhalt der erwarteten Aussage oder zu den Gründen für deren Verweigerung liegen in der vorliegenden Meldung nicht vor.

Das berichtete zuerst Spiegel Online.

Kurz zusammengefasst

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Beugehaft gegen Lina E. aufgehoben
  • Lina E. kommt nach rund zweieinhalb Monaten Haft wegen Aussageverweigerung zunächst frei
  • Die konkreten Gründe und mögliche Bedingungen für eine erneute Beugehaft sind bislang nicht bekannt
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