In Österreich soll die betriebliche Altersvorsorge ab 2028 ausgeweitet werden. Eine Reform der sogenannten Abfertigung neu sieht vor, dass künftig alle Arbeitnehmer ihre Abfertigung in eine Pensionskasse übertragen können. Zugleich sollen bei der Veranlagung, also bei der Anlage der Vorsorgegelder, mehr Möglichkeiten bestehen.
Damit bringt die geplante Neuregelung zwei zentrale Änderungen für die betriebliche Altersvorsorge. Die Übertragung in eine Pensionskasse soll nicht mehr auf bestimmte Gruppen beschränkt sein, sondern allen Arbeitnehmern offenstehen. Genauere Angaben zu den Voraussetzungen und zur praktischen Abwicklung liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor.
Auch bei der Veranlagung der Gelder ist eine Änderung vorgesehen. Den Angaben zufolge soll es künftig mehr Spielraum geben. Welche konkreten Anlageformen oder Entscheidungen dadurch möglich werden, ist bislang nicht näher ausgeführt.
Die Neuregelungen sollen ab 2028 gelten. Die Abfertigung neu ist in Österreich Teil der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der Reform werden sowohl die Möglichkeiten zur Übertragung der Ansprüche als auch der Umgang mit den angesparten Geldern erweitert. Weitere Details zu den gesetzlichen Bestimmungen und zum Zeitplan sind derzeit nicht bekannt.
Über die Reform berichtete zuerst der STANDARD.
Kurz zusammengefasst
- Ab 2028 sollen alle Arbeitnehmer ihre Abfertigung in eine Pensionskasse übertragen können
- Bei der Anlage der Vorsorgegelder soll künftig mehr Spielraum bestehen
- Konkrete Voraussetzungen, Anlageformen und der genaue Zeitplan sind noch nicht bekannt
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