Ein 42-jähriger Mann soll in der Nacht auf Donnerstag in einer früheren Wohnung in Wien-Donaustadt schwere Verwüstungen angerichtet und seine drei Kinder mit dem Tod bedroht haben. Die 21-jährige Tochter sowie ihre beiden 22 und 16 Jahre alten Brüder blieben unverletzt. Aus Angst verließen sie die Wohnung und verständigten gegen 3.30 Uhr die Polizei.
Nach Angaben der Polizei hatte der Mann zuvor die Wohnungstür eingetreten. Anschließend zerstörte er demnach nahezu die gesamte Einrichtung. Dabei soll er unter anderem die Toilettenschüssel und die Waschmaschine aus ihren Verankerungen gerissen haben. Genauere Angaben zur Höhe des entstandenen Sachschadens liegen bislang nicht vor.
Die drei Kinder befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Wohnung. Ihre Mutter, die frühere Partnerin des 42-Jährigen, war nach Polizeiangaben nicht dort. Sie soll von dem Mann bereits vor der nächtlichen Eskalation per Textnachrichten bedroht worden sein. Welche konkreten Inhalte diese Nachrichten hatten, wurde nicht bekannt gegeben.
Nachdem die Kinder die Polizei alarmiert hatten, rückten Beamte der Sondereinheit WEGA an. Der Mann wurde vorübergehend festgenommen. Zusätzlich verhängten die Einsatzkräfte ein Betretungs- und Annäherungsverbot. Außerdem wurde ein vorläufiges Waffenverbot gegen ihn ausgesprochen. Ob bei dem Mann Waffen gefunden oder sichergestellt wurden, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 42-Jährige anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt und angezeigt. Zu den genauen strafrechtlichen Vorwürfen sowie zum weiteren Stand des Verfahrens liegen bislang keine näheren Angaben vor. Die drei Kinder wurden bei dem Vorfall nicht verletzt. Das berichtete zuerst der KURIER.
Kurz zusammengefasst
- Ein 42-Jähriger soll in Wien-Donaustadt eine Wohnung verwüstet und seine drei Kinder mit dem Tod bedroht haben
- Die 21-jährige Tochter und ihre 22 und 16 Jahre alten Brüder flohen unverletzt und alarmierten gegen 3.30 Uhr die Polizei
- Die WEGA nahm den Mann vorläufig fest; danach wurde er freigelassen, angezeigt und mit einem Betretungsverbot belegt
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