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Polen drängt EU zu strengem Kurs an Grenze zu Belarus

Polen fordert, die Einschränkung von Asylanträgen an der Grenze zu Belarus auf die EU auszuweiten. Die EU-Kommission prüft einen neuen Notfallrahmen. Kritiker warnen vor möglichen Verstößen gegen internationales Recht und Menschenrechte.

Polen drängt EU zu strengem Kurs an Grenze zu Belarus
Foto: hansharbig · Pixabay
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Polen will die vor rund 18 Monaten eingeführte Aussetzung von Asylanträgen an der Grenze zu Belarus auf die gesamte Europäische Union übertragen. Die polnische Regierung begründet ihren Vorstoß mit dem Vorwurf, Migration werde an der Außengrenze gezielt als politisches Mittel eingesetzt. Nun soll die EU einen vergleichbaren Umgang mit solchen Fällen prüfen.

Nach den vorliegenden Informationen hat Polen Asylgesuche an der Grenze zu Belarus bereits seit etwa anderthalb Jahren ausgesetzt. Warschau fordert die europäischen Partner nun auf, ein ähnliches Vorgehen zu übernehmen. Im Mittelpunkt steht dabei der Begriff der „instrumentalisierten“ Migration. Gemeint sind nach der Darstellung der polnischen Seite Situationen, in denen Migration gezielt genutzt werde, um politischen Druck auf die Europäische Union auszuüben.

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Auch auf Ebene der EU-Institutionen ist das Thema inzwischen Gegenstand von Beratungen. Die Europäische Kommission prüft demnach einen neuen Rahmen für Notlagen. Genauere Angaben dazu, wie ein solcher Rahmen ausgestaltet sein könnte oder unter welchen Bedingungen er gelten würde, liegen bislang nicht vor.

Der polnische Vorstoß ist zugleich rechtlich und politisch umstritten. Kritiker befürchten, dass eine weitreichende Einschränkung von Asylanträgen gegen Vorgaben des internationalen Rechts und gegen Menschenrechte verstoßen könnte. Ob und in welchem Umfang die EU-Kommission diese Bedenken bei ihren Überlegungen berücksichtigt, ist derzeit nicht näher bekannt.

Damit steht die Europäische Union vor einem Spannungsfeld: Einerseits geht es um den Umgang mit dem Vorwurf, Migration werde an den Außengrenzen gezielt instrumentalisiert. Andererseits müssen Maßnahmen zur Kontrolle der Grenze mit den rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Menschen auf der Flucht vereinbar bleiben. Eine Entscheidung über eine gemeinsame europäische Regelung ist bislang nicht bekannt.

Das berichtete zuerst Arab News.

Kurz zusammengefasst

  • Polen will die seit rund 18 Monaten geltende Aussetzung von Asylanträgen an der Grenze zu Belarus auf die EU ausweiten
  • Warschau begründet den Vorstoß mit dem Vorwurf, Migration werde gezielt als politisches Druckmittel gegen die EU eingesetzt
  • Die EU-Kommission prüft einen Notlagenrahmen, doch Kritiker warnen vor Verstößen gegen internationales Recht und Menschenrechte
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