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Anzeige nach verweigerter Bewirtung israelischer Familie in Bad Hofgastein

In Bad Hofgastein soll einem Urlauber aus Israel und seiner Familie die Bewirtung verweigert worden sein. Die Bezirkshauptmannschaft leitete nach einer Anzeige ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Imbisswirt ein.

Anzeige nach verweigerter Bewirtung israelischer Familie in Bad Hofgastein
Foto: multifacetedgirl · Pixabay
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In Bad Hofgastein im Salzburger Land ist nach einem Vorfall mit einer israelischen Urlauberfamilie ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Betreiber eines Imbisslokals eingeleitet worden. Der Familie soll die Bewirtung verweigert worden sein, nachdem bekannt geworden war, dass sie aus Israel stammt. Die Angehörigen erstatteten daraufhin Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft.

Nach den vorliegenden Angaben war die vierköpfige Familie im Gasteinertal im Urlaub. Der Familienvater schilderte, der Imbisswirt habe die bereits zubereiteten Burger vom Grill genommen und weggeworfen, als die Herkunft der Gäste bekannt geworden sei. Als Begründung soll dabei ein Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg genannt worden sein.

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Ob sich der Vorfall genau in dieser Form ereignet hat und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen, ist Gegenstand des eingeleiteten Verfahrens. Die Bezirkshauptmannschaft prüft den Sachverhalt nun verwaltungsrechtlich. Genauere Angaben zu einem möglichen Tatvorwurf, zum Ablauf des Verfahrens oder zu einer Stellungnahme des Imbissbetreibers liegen bislang nicht vor.

Die Schilderung der Familie steht damit zunächst einer behördlichen Prüfung gegenüber. Eine abschließende Bewertung, ob eine rechtswidrige Benachteiligung vorlag, ist nach den verfügbaren Informationen noch nicht erfolgt. Der Vorwurf bezieht sich auf die mutmaßliche Verweigerung der Bewirtung wegen der israelischen Herkunft der Gäste.

Über den Fall berichteten die Salzburger Nachrichten unter Berufung auf einen Bericht der Kronen Zeitung.

Kurz zusammengefasst

  • Gegen den Betreiber eines Imbisslokals in Bad Hofgastein wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet
  • Eine vierköpfige israelische Urlauberfamilie soll nach ihrer Herkunft die Bewirtung verweigert bekommen haben
  • Die Bezirkshauptmannschaft prüft den Vorfall; eine rechtswidrige Benachteiligung ist bislang nicht abschließend bewertet
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