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Staatsanwaltschaft fordert zweijährige Strafe für Rachida Dati

Im Korruptionsverfahren um Lobbyarbeit für Renault-Nissan haben französische Staatsanwälte eine zweijährige Haftstrafe für die frühere Ministerin und Europaabgeordnete Rachida Dati beantragt.

Staatsanwaltschaft fordert zweijährige Strafe für Rachida Dati
Foto: Archivfoto: Politicus9 / Wikimedia Commons / Public domain
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Die französische Staatsanwaltschaft hat im Korruptionsverfahren gegen Rachida Dati eine zweijährige Haftstrafe beantragt. Die Strafe soll nach dem Antrag zu Hause unter elektronischer Überwachung verbüßt werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf, Dati habe während ihrer Zeit als Europaabgeordnete Lobbyarbeit für den Autobauer Renault-Nissan betrieben.

Der Fall bezieht sich auf einen Vertrag, den Dati im Jahr 2009 mit Carlos Ghosn geschlossen hatte. Ghosn stand damals an der Spitze des Renault-Nissan-Konzerns. Welche konkrete Leistung dem Vertrag zugrunde lag und um welchen finanziellen Umfang es dabei ging, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

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Dati war früher französische Justizministerin und später Kulturministerin. Ihre politische Laufbahn und die Verbindung zu einem international bekannten Unternehmensmanager machen den Fall besonders aufmerksamkeitsstark. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit, in der sie als Abgeordnete im Europäischen Parlament tätig war.

Mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft ist noch keine gerichtliche Entscheidung verbunden. Aus den vorliegenden Angaben geht nicht hervor, wann ein Urteil erwartet wird oder wie Dati auf die Forderung reagiert hat. Ebenso liegen keine näheren Informationen zu weiteren möglichen Beschuldigten oder zum genauen Ablauf des Verfahrens vor.

Carlos Ghosn, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Renault-Nissan leitete, wird in dem Verfahren als Geschäftspartner Datis genannt. Die vorliegenden Informationen bezeichnen ihn als flüchtigen Geschäftsmann. Weitere Angaben zu seinem Aufenthaltsort oder zu möglichen Vorwürfen gegen ihn enthält die Meldung nicht.

Der Antrag sieht keine Unterbringung in einem Gefängnis vor, sondern eine Verbüßung der beantragten Strafe unter elektronischer Überwachung im eigenen Zuhause. Ob das Gericht diesem Antrag folgt, ist offen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung gilt für Dati die Unschuldsvermutung. Über den Antrag berichtete zuerst France 24 English.

Kurz zusammengefasst

  • Die französische Staatsanwaltschaft beantragt zwei Jahre Haft für Rachida Dati unter elektronischer Überwachung zu Hause
  • Dati soll während ihrer Zeit als Europaabgeordnete Lobbyarbeit für Renault-Nissan betrieben haben
  • Der Vorwurf bezieht sich auf einen 2009 geschlossenen Vertrag mit dem damaligen Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn
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