Die Finanzmarktaufsicht Finma hat ihr Verfahren gegen die Privatbank Julius Bär im Zusammenhang mit der Pleite des Immobilien- und Handelskonzerns Signa abgeschlossen. Nach den Feststellungen der Behörde verstieß das Institut in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen.
Damit liegt eine aufsichtsrechtliche Bewertung des Verhaltens von Julius Bär im Umfeld der Signa-Pleite vor. Die Finma teilte demnach mit, dass die festgestellten Verstöße schwerwiegend waren. Genauere Angaben dazu, gegen welche Bestimmungen die Bank im Einzelnen verstoßen haben soll, liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor.
Auch zu möglichen weiteren Maßnahmen, finanziellen Folgen oder personellen Konsequenzen enthält die Meldung keine Angaben. Unklar bleibt daher, welche konkreten Vorgänge die Aufsicht beanstandet und wie sich der Abschluss des Verfahrens auf Julius Bär auswirkt.
Die Feststellungen betreffen die Privatbank vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs der Signa-Gruppe. Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens und zu den Ergebnissen der Untersuchung wurden in der vorliegenden Nachricht nicht genannt. Das berichtete zuerst der Tages-Anzeiger.
Kurz zusammengefasst
- Die Finma schloss ihr Verfahren gegen Julius Bär im Zusammenhang mit der Signa-Pleite ab
- Die Aufsicht stellte schwere Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen fest
- Zu konkreten Verstößen, weiteren Maßnahmen oder finanziellen Folgen wurden keine Angaben gemacht
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