Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Antrag Polens auf eine Aussetzung des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten zurückgewiesen. Damit steht einer vorläufigen Anwendung des Abkommens nach der Entscheidung zunächst nichts entgegen.
Polen hatte beim höchsten EU-Gericht Bedenken gegen das Abkommen geltend gemacht. Der EuGH folgte dem Antrag jedoch nicht. Nähere Angaben zu den einzelnen Argumenten Polens und zur Begründung der Entscheidung liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor.
Das Abkommen betrifft die Europäische Union und die Staaten des südamerikanischen Mercosur-Bündnisses. Durch die Entscheidung des Gerichts kann der Handelspakt vorläufig in Kraft treten. Welche konkreten Regelungen davon zunächst erfasst werden und zu welchem Zeitpunkt die Anwendung beginnt, geht aus der Meldung nicht hervor.
Die Entscheidung des EuGH ist ein weiterer Schritt im Verfahren um das Handelsabkommen. Der Antrag auf Aussetzung hätte dessen vorläufige Anwendung zunächst verhindert oder verzögert. Mit der Zurückweisung bleibt dieser Weg nun offen.
Das berichtete zuerst Zeit Online.
Kurz zusammengefasst
- Der EuGH hat Polens Antrag auf Aussetzung des EU-Mercosur-Handelsabkommens zurückgewiesen
- Die vorläufige Anwendung des Abkommens kann damit zunächst erfolgen
- Welche Regelungen gelten und wann die Anwendung beginnt, ist laut Meldung offen
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