Das Landesgericht Wien hat am Mittwoch eine Klage von Beran A. gegen den Medienkonzern Walt Disney abgewiesen. Der Mann hatte eine Entschädigung verlangt, weil in einer Dokumentation über Popstar Taylor Swift für wenige Sekunden seine Wohnadresse zu sehen gewesen sei. Darin sah er eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Beran A. war im Sommer 2024 festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, ein Attentat auf eines von drei damals in Wien geplanten Konzerten von Taylor Swift vorbereitet zu haben. Die Konzerte wurden nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Anschlagspläne abgesagt. Im Zusammenhang mit dem Fall befindet sich A. in Untersuchungshaft.
Im Verfahren gegen Disney ging es nach den vorliegenden Angaben um die Veröffentlichung seiner Adresse in der Dokumentation. Der Kläger argumentierte, dass dadurch seine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt worden seien. Das Wiener Gericht wies die Forderung jedoch zurück. Eine Begründung der Entscheidung liegt in den vorliegenden Informationen nicht vor.
Entscheidend für die Bewertung des Falls war demnach auch der Zeitpunkt der Ausstrahlung beziehungsweise Veröffentlichung: Zu diesem Zeitpunkt saß Beran A. bereits in Untersuchungshaft. Weitere Einzelheiten zu den Argumenten des Gerichts, zur Höhe der geforderten Entschädigung oder zu einer möglichen Berufung sind bislang nicht bekannt.
Der Fall steht im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Anschlagsplänen rund um die drei für Wien vorgesehenen Swift-Konzerte im Sommer 2024. Beran A. soll dabei eines der Konzerte als Ziel ins Auge gefasst haben. Genauere Angaben zu den weiteren rechtlichen Schritten in seinem Strafverfahren liegen nicht vor.
Das berichteten zuerst die Salzburger Nachrichten.
Kurz zusammengefasst
- Das Landesgericht Wien wies Beran A.s Klage gegen Walt Disney ab
- In einer Swift-Dokumentation war seine Wohnadresse wenige Sekunden zu sehen, wofür er Entschädigung verlangte
- Beran A. sitzt seit seiner Festnahme im Sommer 2024 wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Untersuchungshaft
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