Ein ungarisches Gericht hat die Haftstrafe für Maja T. herabgesetzt. Die non-binäre Person war in Ungarn wegen Gewalttaten in Budapest rechtskräftig verurteilt worden. Zugleich bemühen sich die Anwälte darum, dass Maja T. nach Deutschland überstellt wird.
Hintergrund des Falls ist der Streit über die Auslieferung nach Ungarn. Nach Auffassung der Verteidigung war diese Auslieferung rechtswidrig. Die Anwälte leiten daraus ab, dass Maja T. zur weiteren Verbüßung der Strafe nach Deutschland gebracht werden sollte.
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01.10.2026Welche konkrete Haftdauer das ungarische Gericht nach der Herabsetzung festgelegt hat, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Auch zu den Umständen der vorgeworfenen Gewalttaten und zum weiteren Stand des Überstellungsverfahrens liegen keine genaueren Informationen vor.
Mit der Entscheidung bleibt der Fall trotz der reduzierten Strafe rechtlich nicht abgeschlossen. Das Urteil gegen Maja T. ist nach den vorliegenden Informationen weiterhin rechtskräftig. Offen ist, ob und wann dem Antrag der Verteidigung auf eine Überstellung nach Deutschland entsprochen wird.
Das berichtete zuerst die Süddeutsche Zeitung.
Kurz zusammengefasst
- Ein ungarisches Gericht hat die rechtskräftige Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. herabgesetzt
- Die Verteidigung hält die Auslieferung nach Ungarn für rechtswidrig und beantragt eine Überstellung nach Deutschland
- Die konkrete neue Haftdauer und der Ausgang des Überstellungsverfahrens sind weiterhin offen
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