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Tokioer Gericht schützt menschliche Stimme vor KI-Klonen

Ein Gericht in Tokio hat die Stimme eines Schauspielers als rechtlich geschütztes Persönlichkeitsgut anerkannt. Auslöser war ein Rechtsstreit über KI-generierte TikTok-Videos mit einer nachgeahmten Stimme.

Tokioer Gericht schützt menschliche Stimme vor KI-Klonen
Foto: Tumisu · Pixabay
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Ein Gericht in Tokio hat entschieden, dass auch die menschliche Stimme rechtlich geschützt ist. Anlass war die Klage des Schauspielers Kenjiro Tsuda gegen ein TikTok-Konto, dessen KI-generierte Videos nach seiner Darstellung seine markante Baritonstimme nachahmten. Das Urteil gilt als wichtiger Schritt im Umgang mit künstlich erzeugten Stimmen und den Persönlichkeitsrechten prominenter Menschen.

Das Bezirksgericht Tokio stellte am Mittwoch fest, dass Stimmen denselben Schutz genießen können wie andere Rechte an der öffentlichen Darstellung einer Person. Damit gab es Tsuda in dem Verfahren gegen das TikTok-Konto Recht. Der Fall war aufmerksam verfolgt worden, weil bislang insbesondere die Nutzung von Bildern und Namen bekannter Persönlichkeiten im Mittelpunkt vergleichbarer Debatten stand.

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Nach den vorliegenden Angaben verwendete das betreffende Konto Videos, in denen eine künstlich erzeugte Stimme Tsudas Stimme klonte beziehungsweise nachahmte. Tsuda hatte sich dagegen juristisch gewehrt. Das Gericht erkannte nun an, dass nicht nur das äußere Erscheinungsbild oder der Name einer bekannten Person rechtlich relevant sein können, sondern auch deren Stimme.

Tsuda ist vor allem als Sprecher der Figur Kento Nanami in der Anime-Serie „Jujutsu Kaisen“ bekannt. Die Stimme des Schauspielers wurde in den beanstandeten Videos nachgebildet. Genauere Angaben dazu, wie die Videos erstellt wurden, wie viele Beiträge betroffen waren oder welche weiteren Folgen das Urteil für das TikTok-Konto hat, liegen nicht vor.

Die Entscheidung betrifft damit einen Bereich, in dem technische Entwicklungen und bestehende Rechte unmittelbar aufeinandertreffen. Programme zur Erzeugung künstlicher Stimmen können Sprachmuster imitieren und dadurch den Eindruck erwecken, eine bestimmte Person spreche selbst. Der Tokioer Richterspruch ordnet die Stimme nun ausdrücklich in den Schutzbereich der sogenannten Publicity-Rechte ein. Dabei geht es um den rechtlichen Schutz der wiedererkennbaren Merkmale einer Person in der Öffentlichkeit.

Das Urteil ist besonders deshalb bedeutsam, weil es die rechtliche Bewertung von KI-generierten Inhalten an einem konkreten persönlichen Merkmal festmacht. Eine Stimme kann demnach nicht allein deshalb frei verwendet werden, weil sie digital erzeugt oder technisch verändert wurde. Im vorliegenden Verfahren stand die Nachahmung von Tsudas Stimme im Zentrum.

Ob die Entscheidung über diesen Einzelfall hinaus unmittelbar für andere Fälle in Japan gilt, lässt sich den vorliegenden Informationen nicht entnehmen. Fest steht jedoch, dass das Bezirksgericht Tokio der menschlichen Stimme einen eigenständigen rechtlichen Schutz zugesprochen hat. Das kann für künftige Auseinandersetzungen über die Nutzung künstlich erzeugter Stimmen von Bedeutung sein.

Über den Fall berichtete zuerst The Guardian World.

Kurz zusammengefasst

  • Ein Bezirksgericht in Tokio sprach der menschlichen Stimme eigenständigen rechtlichen Schutz zu
  • Das Gericht gab Schauspieler Kenjiro Tsuda Recht, dessen markante Stimme in KI-Videos auf TikTok nachgeahmt wurde
  • Das Urteil ordnet Stimmen dem Schutz der Publicity-Rechte zu und könnte künftige KI-Fälle in Japan beeinflussen
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