Der tunesische Präsident Kais Saied hat eine umstrittene Regelung zur Cyberkriminalität abgeschwächt. Nach Kritik von Menschenrechtsorganisationen soll die darin vorgesehene fünfjährige Haftstrafe für die Verbreitung von Falschmeldungen gestrichen werden. Die Änderung betrifft eine landesweit geltende Regelung in Tunesien.
Menschenrechtsgruppen hatten das Dekret zuvor scharf kritisiert. Im Mittelpunkt ihrer Einwände stand nach den vorliegenden Informationen insbesondere die Möglichkeit, Menschen wegen der Verbreitung sogenannter Fake News mit einer langjährigen Gefängnisstrafe zu belegen. Die Organisationen sahen darin offenbar eine Belastung für die Presse- und Meinungsfreiheit.
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01.10.2026Mit der nun angekündigten Änderung reagierte Saied auf diese Kritik. Die Haftstrafe von fünf Jahren soll für den genannten Tatbestand nicht mehr gelten. Ob an anderen Teilen des Cybercrime-Dekrets Änderungen vorgenommen wurden oder welche rechtlichen Folgen die Neuregelung im Einzelnen hat, ist bislang nicht bekannt.
Auch genauere Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und zum weiteren Umgang mit bereits laufenden Verfahren liegen nicht vor. Damit bleibt offen, wie weit die Abschwächung der Regelung reicht. Fest steht nach den vorliegenden Informationen lediglich, dass die umstrittene fünfjährige Freiheitsstrafe für die Verbreitung von Falschmeldungen gestrichen werden soll.
Der Vorgang steht im Zusammenhang mit der anhaltenden Debatte über den Schutz der Pressefreiheit und die Ausgestaltung von Gesetzen gegen Cyberkriminalität in Tunesien. Das berichtete zuerst Africanews.
Kurz zusammengefasst
- Kais Saied schwächt Tunesiens umstrittene Cybercrime-Regelung ab
- Die vorgesehene fünfjährige Haftstrafe für die Verbreitung von Falschmeldungen soll gestrichen werden
- Menschenrechtsgruppen kritisierten die Regelung als Gefahr für Presse- und Meinungsfreiheit
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