Die georgische Regierung zwingt die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Friedrich-Naumann-Stiftung zur Schließung ihrer Büros im Land. Betroffen sind damit zwei deutsche politische Stiftungen, die in Georgien tätig waren. Die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung dürfen dagegen vorerst bleiben.
Die Entscheidung fällt in eine politisch angespannte Phase für Georgien. Das Land ist Kandidat für einen Beitritt zur Europäischen Union. Welche konkrete Begründung die georgische Seite für das Vorgehen gegen die beiden Stiftungen genannt hat, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor. Auch ist bislang unklar, wann die Büros genau geschlossen werden müssen und welche Folgen dies für laufende Projekte und Mitarbeiter hat.
Die unterschiedlichen Entscheidungen gegenüber den vier deutschen Stiftungen werfen Fragen nach dem politischen Zweck des Vorgehens auf. In der ursprünglichen Meldung wird die Möglichkeit angesprochen, dass es sich um ein Spaltungsmanöver handeln könnte. Ob die georgische Regierung mit der Auswahl der betroffenen Organisationen tatsächlich ein solches Ziel verfolgt, ist damit jedoch nicht belegt.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung steht der CDU nahe, die Friedrich-Naumann-Stiftung der FDP. Zur Friedrich-Ebert-Stiftung und zur Heinrich-Böll-Stiftung liegen in den vorliegenden Angaben keine näheren Informationen zu den jeweiligen politischen Zuordnungen oder zu ihrer Arbeit in Georgien vor. Fest steht lediglich, dass ihre Büros nach derzeitigem Stand zunächst geöffnet bleiben dürfen.
Die Ausweisung der beiden Stiftungen betrifft die Beziehungen zwischen Georgien und Deutschland ebenso wie die Arbeit politischer Stiftungen in dem EU-Beitrittskandidaten. Genauere Angaben zu den Hintergründen, zu möglichen Reaktionen der deutschen Seite oder zu einer zeitlichen Begrenzung der Entscheidung liegen bislang nicht vor. Das berichtete zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Kurz zusammengefasst
- Georgiens Regierung zwingt die Konrad-Adenauer- und die Friedrich-Naumann-Stiftung, ihre Büros im Land zu schließen
- Die Friedrich-Ebert- und die Heinrich-Böll-Stiftung dürfen ihre Büros vorerst weiter offen halten
- Georgien ist EU-Beitrittskandidat; Gründe, Fristen und Folgen der Ausweisung sind bislang unklar
Kommentare (0)