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18-Jähriger wegen mutmaßlicher Anschlagspläne vor Hamburger Gericht

In Hamburg beginnt am Montag der Prozess gegen einen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne. Ein Gutachten bescheinigt dem Terrorverdächtigen eine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit.

18-Jähriger wegen mutmaßlicher Anschlagspläne vor Hamburger Gericht
Foto: JasonPinaster · Pixabay
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Vor dem Hamburger Jugendschöffengericht beginnt am Montag das Verfahren gegen einen 18-Jährigen, dem mutmaßliche Anschlagspläne vorgeworfen werden. Der Fall wird im Zusammenhang mit einem Terrorverdacht verhandelt. Zu den konkreten Vorwürfen und den möglichen Zielen liegen in den vorliegenden Informationen keine näheren Angaben vor.

Nach Angaben der Anklagebehörden soll der Jugendliche Pläne für einen Anschlag verfolgt haben. Ob es bereits konkrete Vorbereitungen oder weitere Beteiligte gegeben haben soll, ist daraus nicht ersichtlich. Auch zum möglichen Tatzeitpunkt und zu den Umständen, unter denen der Verdacht bekannt wurde, liegen keine zusätzlichen Informationen vor.

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Eine zentrale Rolle im Verfahren dürfte die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten spielen. Ein Gutachten kommt demnach zu dem Ergebnis, dass diese erheblich eingeschränkt sei. Welche psychischen oder anderen Ursachen der Einschätzung zugrunde liegen, wird in der vorliegenden Meldung nicht ausgeführt. Ebenso ist offen, welche rechtlichen Konsequenzen das Gericht daraus ziehen wird.

Verhandelt wird vor dem Hamburger Jugendschöffengericht. Der Angeklagte ist zum Zeitpunkt des Prozessbeginns 18 Jahre alt. Genauere Angaben zum weiteren Ablauf des Verfahrens, zu angesetzten Terminen oder zu einer Stellungnahme des Beschuldigten liegen bislang nicht vor. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Über den bevorstehenden Prozess berichtete zuerst die WELT.

Kurz zusammengefasst

  • Am Montag beginnt vor dem Hamburger Jugendschöffengericht der Prozess gegen einen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne
  • Die Anklage wirft dem Jugendlichen vor, Pläne für einen Anschlag verfolgt zu haben; konkrete Ziele sind nicht bekannt
  • Ein Gutachten bescheinigt dem Angeklagten eine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit
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