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EU kritisiert Schweizer Pflicht zum Strafregisterauszug für EU-Bürger

Die EU beanstandet die vom Schweizer Ständerat beschlossenen Verschärfungen bei der Personenfreizügigkeit. EU-Botschafter Andreas Künne fordert Bern auf, seine Verpflichtungen einzuhalten.

EU kritisiert Schweizer Pflicht zum Strafregisterauszug für EU-Bürger
Foto: jarmoluk · Pixabay
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Die Europäische Union kritisiert die von der Schweiz beschlossenen Verschärfungen bei der Personenfreizügigkeit. Im Mittelpunkt steht die vorgesehene Pflicht für EU-Bürger, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Die EU erwartet von Bern, dass es seine bestehenden Verpflichtungen einhält.

EU-Botschafter Andreas Künne bezeichnete die vom Schweizer Ständerat beschlossenen Maßnahmen als nicht hilfreich. Damit stellt sich die EU gegen eine Regelung, die den Zugang oder die Anwendung der Personenfreizügigkeit für Bürger aus EU-Staaten verschärfen würde. Genauere Angaben zu den Voraussetzungen und zur praktischen Umsetzung liegen in der vorliegenden Meldung nicht vor.

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Die Personenfreizügigkeit gehört zu den zentralen Regelungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Nach Darstellung der EU müssen auch die schweizerischen Behörden ihre daraus resultierenden Verpflichtungen berücksichtigen. Die Kritik des EU-Botschafters richtet sich damit sowohl gegen die konkrete Pflicht zum Strafregisterauszug als auch gegen die grundsätzliche Verschärfung der geltenden Regeln.

Welche weiteren Schritte die EU oder die Schweiz in dem Streit planen, ist bislang nicht bekannt. Ebenso liegen keine Angaben dazu vor, wann die beschlossenen Verschärfungen in Kraft treten sollen oder ob die Regelung noch verändert werden könnte. Fest steht lediglich, dass die EU die Entscheidung des Ständerats missbilligt und eine Einhaltung der Verpflichtungen aus der Personenfreizügigkeit erwartet.

Die Kontroverse betrifft damit das Verhältnis zwischen Bern und Brüssel und die Bedingungen, unter denen EU-Bürger in der Schweiz von der Personenfreizügigkeit Gebrauch machen können. Eine weitergehende Bewertung der möglichen politischen oder rechtlichen Folgen ist auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht möglich. Das berichtete zuerst die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).

Kurz zusammengefasst

  • Die Schweiz will EU-Bürger zur Vorlage eines Strafregisterauszugs verpflichten
  • EU-Botschafter Andreas Künne bezeichnete die vom Ständerat beschlossenen Maßnahmen als nicht hilfreich
  • Die EU erwartet von Bern die Einhaltung der bestehenden Verpflichtungen aus der Personenfreizügigkeit
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