Ein Gericht hat seine Entscheidung zugunsten der Rechercheplattform Correctiv geändert. Nach den vorliegenden Angaben wurde dabei festgestellt, dass die Berichterstattung über ein geheimes Treffen von Rechtsextremen in Potsdam als zulässige Meinungsäußerung einzustufen ist. Der Fall berührt damit zentrale Fragen der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland.
Correctiv hatte über das Treffen berichtet, an dem nach den vorliegenden Informationen auch Martin Sellner beteiligt war. Sellner wird in der Meldung als Rechtsextremer bezeichnet. Die Veröffentlichung der Recherche hatte einen rechtlichen Streit ausgelöst, in dessen Verlauf nun eine Änderung des Urteils zugunsten der Plattform erfolgte.
Mit der Entscheidung erkennt das Gericht nach den vorliegenden Angaben an, dass die beanstandete Berichterstattung beziehungsweise ihre Einordnung vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Genauere Angaben dazu, welche konkreten Passagen Gegenstand des Verfahrens waren und in welchem Umfang das frühere Urteil geändert wurde, liegen bislang nicht vor. Auch der Ort des Gerichts und die Einzelheiten der Begründung sind nicht bekannt.
Der Vorgang ist für die journalistische Berichterstattung über rechtsextreme Netzwerke von Bedeutung. Er betrifft die Frage, unter welchen Bedingungen Medien und Rechercheplattformen über Treffen und Aktivitäten in diesem politischen Umfeld berichten und diese Vorgänge öffentlich bewerten dürfen. Zugleich macht die Entscheidung deutlich, dass solche Veröffentlichungen auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen werden können.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht hervor, ob die Entscheidung bereits rechtskräftig ist oder ob weitere rechtliche Schritte möglich sind. Ebenfalls offen bleibt, welche konkreten Folgen das geänderte Urteil für die Beteiligten des Verfahrens hat. Fest steht nach der vorliegenden Meldung lediglich, dass das Gericht die Position von Correctiv gestärkt und die beanstandete Äußerung als zulässig bewertet hat.
Das berichtete zuerst die österreichische Tageszeitung Der Standard.
Kurz zusammengefasst
- Ein Gericht änderte seine Entscheidung zugunsten der Rechercheplattform Correctiv
- Die Berichterstattung über ein geheimes rechtsextremes Treffen in Potsdam gilt als zulässige Meinungsäußerung
- An dem Treffen war nach vorliegenden Informationen auch der als Rechtsextremer bezeichnete Martin Sellner beteiligt
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