← Alle Nachrichten

Gesetzentwurf sieht Übernahme von Mietkosten durch Täter häuslicher Gewalt vor

Ein neuer Gesetzentwurf soll Betroffenen häuslicher Gewalt den Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen erleichtern. Zugleich ist vorgesehen, dass die Täter für die Mietkosten der Opfer aufkommen.

Gesetzentwurf sieht Übernahme von Mietkosten durch Täter häuslicher Gewalt vor
Foto: Pavel Danilyuk · Pexels
KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichten- und Informationsquellen aufbereitet und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt bzw. sprachlich bearbeitet. Mehr zur KI-Verarbeitung

Ein neuer Gesetzentwurf soll die rechtliche Situation von Menschen verbessern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Vorgesehen ist, dass sie sich künftig leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können. Zudem sollen die Täter nach den Plänen die Mietkosten der Opfer tragen.

Hintergrund des Vorhabens ist die häufig enge rechtliche und finanzielle Verbindung zwischen Betroffenen und den Personen, von denen die Gewalt ausgeht. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann es erschweren, die bisherige Wohnsituation zu verlassen. Der nun angekündigte Entwurf zielt darauf, diese Hürde zu verringern.

Weiterlesen
Kämpfe im Jemen eskalieren – Iran warnt die USA
Politik

Kämpfe im Jemen eskalieren – Iran warnt die USA

05.10.2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert in diesem Zusammenhang klare gesetzliche Ansprüche. Damit soll nach den vorliegenden Informationen eindeutig geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Betroffene Unterstützung bei der Lösung aus dem Mietverhältnis erhalten und in welchem Umfang die Täter für die Wohnkosten einstehen müssen.

Die geplanten Änderungen sollen bundesweit gelten. Genauere Angaben zum weiteren parlamentarischen Verfahren, zum Zeitpunkt einer möglichen Umsetzung und zu den konkreten rechtlichen Voraussetzungen liegen in der vorliegenden Meldung nicht vor. Auch ist daraus nicht ersichtlich, wie die Kostenübernahme im Einzelnen ausgestaltet werden soll.

Mit dem Gesetzentwurf steht der Schutz vor häuslicher Gewalt damit auch im Zusammenhang mit dem Mietrecht. Im Mittelpunkt steht die Absicht, Betroffenen einen einfacheren Ausstieg aus der gemeinsamen vertraglichen Bindung zu ermöglichen und die finanziellen Folgen nicht bei ihnen zu belassen. Das berichtete zuerst WELT.

Kurz zusammengefasst

  • Betroffene häuslicher Gewalt sollen sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag lösen können
  • Täter sollen nach dem Gesetzentwurf die Mietkosten der Opfer übernehmen
  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert klare Ansprüche; die Änderungen sollen bundesweit gelten
Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.

Kostenlos abonnieren

Verpasse keine wichtige Nachricht

Das InstaNews Morgenbriefing fasst jeden Morgen die wichtigsten Entwicklungen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Welt für dich zusammen.