Im Zusammenhang mit dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs soll das Landgericht Braunschweig heute darüber entscheiden, ob eine Klage gegen den Bund in ein gerichtliches Verfahren mündet. Insgesamt 30 Kläger verlangen Schmerzensgeld. Bei der Entscheidung geht es zunächst darum, ob der Prozess überhaupt beginnen kann.
Die Kläger haben ihre Forderungen beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Ihr Begehren richtet sich gegen den Bund. Welche konkreten rechtlichen Vorwürfe sie dabei erheben und auf welche Summe sich die geltend gemachten Ansprüche belaufen, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Der Absturz der Germanwings-Maschine ist der Anlass für das Verfahren. Das Gericht soll nun eine verfahrensrechtliche Entscheidung treffen. Damit ist zunächst noch keine Entscheidung über die Berechtigung der Schmerzensgeldforderungen verbunden. Sollte das Landgericht den Prozess zulassen, würde die Auseinandersetzung in die nächste Phase gehen. Ob es dazu kommt, soll die für heute angekündigte Entscheidung klären.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zur Begründung der Klage und zu einer möglichen Reaktion des Bundes liegen bislang nicht vor. Auch ist noch offen, wann ein Prozess beginnen könnte, falls das Gericht die Klage weiterverfolgt.
Über die anstehende Entscheidung berichtete zunächst der NDR.
Kurz zusammengefasst
- Das Landgericht Braunschweig entscheidet heute, ob die Klage gegen den Bund in ein Gerichtsverfahren mündet
- Insgesamt 30 Kläger verlangen wegen des Germanwings-Absturzes Schmerzensgeld vom Bund
- Die Entscheidung betrifft zunächst nur den Verfahrensbeginn, nicht die Berechtigung der Forderungen
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