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Österreich erlaubt das Verschenken von Solarstrom

Ein neues Gesetz in Österreich ermöglicht es Besitzern von Photovoltaikanlagen, erzeugten Strom kostenlos an Freunde oder auch an andere Personen weiterzugeben.

Österreich erlaubt das Verschenken von Solarstrom
Foto: RoyBuri · Pixabay
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In Österreich können Besitzer von Photovoltaikanlagen ihren erzeugten Strom künftig kostenlos mit anderen teilen. Ein neues Gesetz schafft die Möglichkeit, Solarstrom an Freunde oder auch an bislang unbekannte Abnehmer weiterzugeben.

Hintergrund ist die anhaltende Belastung durch hohe Strompreise. Wer über eine eigene Solaranlage verfügt, kann einen Teil seines Strombedarfs selbst decken und dadurch unabhängiger vom allgemeinen Strompreis werden. Diese Möglichkeit soll nun auch anderen zugutekommen.

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Die Regelung erlaubt es, überschüssige Energie aus Photovoltaikanlagen nicht ausschließlich selbst zu nutzen, sondern sie gezielt weiterzugeben. Als mögliche Empfänger kommen sowohl Personen aus dem eigenen Umfeld als auch Fremde infrage. Die Weitergabe kann dabei unentgeltlich erfolgen.

Welche technischen, organisatorischen oder rechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen gelten, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Ebenso liegen bislang keine genaueren Informationen dazu vor, über welche Plattformen oder Verfahren die Stromteilung abgewickelt wird. Fest steht nach den verfügbaren Informationen lediglich, dass das neue Gesetz den kostenlosen Austausch von Solarstrom in Österreich ermöglicht.

Die Regelung stärkt damit grundsätzlich die Möglichkeit, lokal erzeugte Energie innerhalb eines größeren Nutzerkreises zu teilen. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen eröffnet sich ein zusätzlicher Weg, den eigenen Solarstrom weiterzugeben, wenn er nicht selbst benötigt wird. Das berichtete zuerst die Kleine Zeitung.

Kurz zusammengefasst

  • Österreich erlaubt künftig, Solarstrom aus Photovoltaikanlagen kostenlos mit anderen zu teilen
  • Überschüssige Energie kann an Freunde oder bislang unbekannte Abnehmer weitergegeben werden
  • Welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen gelten, ist noch unklar
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