Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den Gesellschaftsdienst gesetzlich festschreiben. Nach ihrer Ankündigung soll ein finanziell attraktives Modell geschaffen werden, auf das Bürgerinnen und Bürger künftig einen Rechtsanspruch erhalten könnten.
Mit dem Vorhaben drückt Prien nach eigenen Angaben aufs Tempo. Der Gesellschaftsdienst soll damit nicht lediglich auf freiwilligen Vereinbarungen beruhen, sondern durch ein eigenes Gesetz geregelt werden. Welche konkreten Leistungen vorgesehen sind, wie die Finanzierung ausgestaltet werden soll und für wen der Rechtsanspruch gelten würde, ist bislang nicht näher bekannt.
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07.10.2026Auch zu einem Zeitplan für die Ausarbeitung oder Verabschiedung des Gesetzes liegen keine genaueren Angaben vor. Offen ist zudem, in welchen Bereichen der Dienst geleistet werden könnte. Prien kündigte lediglich an, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen und die Teilnahme finanziell attraktiv gestaltet werden solle.
Die Familienministerin gehört der CDU an. Weitere Einzelheiten zu dem geplanten Gesellschaftsdienst wurden in der vorliegenden Meldung nicht genannt. Das berichtete zuerst die WELT.
Kurz zusammengefasst
- Karin Prien (CDU) will den Gesellschaftsdienst gesetzlich festschreiben
- Geplant ist ein finanziell attraktives Modell, auf das Bürger künftig Anspruch erhalten könnten
- Leistungen, Finanzierung, Zielgruppe, Einsatzbereiche und Zeitplan sind bislang offen
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