Anlässlich des Jahrestags des 7. Oktober fordert die Frankfurter Allgemeine Zeitung eine Ergänzung des Strafrechts, um auch codierte Formen von Antisemitismus besser ahnden zu können. In einem Beitrag argumentiert die Zeitung, Judenhass trete heute häufig nicht offen, sondern in verschlüsselter Form auf.
Nach Darstellung der FAZ werde solche Ablehnung vielfach als Kritik an Israel oder am Zionismus bezeichnet. Dahinter stecke in vielen Fällen jedoch weiterhin eine gegen Jüdinnen und Juden gerichtete Haltung. Die Zeitung sieht darin ein Problem für die strafrechtliche Bewertung antisemitischer Äußerungen und plädiert deshalb für eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen.
Konkrete Angaben dazu, wie eine solche Ergänzung des Strafrechts ausgestaltet werden oder welche Tatbestände sie umfassen sollte, enthält die vorliegende Meldung nicht. Ebenso werden keine einzelnen Fälle, Beschuldigten oder laufenden Verfahren genannt. Die Forderung wird als politische und rechtliche Schlussfolgerung aus der beschriebenen Entwicklung formuliert.
Die Debatte betrifft damit die Abgrenzung zwischen zulässiger Kritik an staatlichem Handeln und Äußerungen, die nach Einschätzung der FAZ antisemitische Inhalte lediglich sprachlich verschleiern. Das berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Kurz zusammengefasst
- Die Frankfurter Allgemeine Zeitung fordert zum Jahrestag des 7. Oktober eine Ergänzung des Strafrechts gegen codierten Antisemitismus
- Die FAZ argumentiert, Judenhass werde oft als Kritik an Israel oder am Zionismus verschleiert
- Konkrete Vorschläge, Tatbestände, Fälle oder Beschuldigte nennt die vorliegende Meldung nicht
Kommentare (0)